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02.08.2022

Windenergie: Vorgehensweise und aktueller Planungsstand

Um eine Unabhängigkeit vom Weltmarkt und knapper werdenden Ressourcen zu erreichen, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein wesentlicher Faktor für eine zukunftsfähige Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Neben dem Ausbau von Photovoltaik, Wärmepumpen, Fernwärme und anderen Einzellösungen hat Windenergie das Potenzial als ein weiterer Baustein der Energiewende, die Versorgungssicherheit der Stadt unabhängig globaler Krisen sicherstellen zu können.

Insoweit erklärte der Stadtrat bereits Ende 2018 mehrheitlich die Absicht, städtische Grundstücke im Forst bei Ramersbach zur Errichtung von bis zu 6 Windenergieanlagen verpachten zu wollen. Wobei als Finanzierungsmöglichkeit – wie im integrierten Klimaschutzkonzept vorgesehen – regionale Mittel akquiriert werden sollten, damit der Geldfluss in der Stadt verbleiben und die regionale Wertschöpfung gestärkt werden könne. Als potentieller Teilhaber und Betreiber der Windenergieanlagen wurde mithin die 51 % Tochtergesellschaft der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die Ahrtal-Werke GmbH, benannt. Die Gesellschaft stieg sodann mit ihrem erfahrenen Partner und Gesellschafter, der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (49%), in den Planungsprozess ein. Es wurden Naturschutzgutachten sowie ein umfangreiches Artenschutzgutachten erstellt. Außerdem wird mittels Fachgutachten sichergestellt, dass die Anwohner und Anwohnerinnen in den angrenzenden Siedlungsflächen nicht durch Schall oder Schattenwurf beeinträchtigt werden. Mittels Windmessungen wurde die grundsätzliche Eignung der Flächen festgestellt sowie Beziehungen zu Radaranlagen und dem Radioteleskop Effelsberg geprüft. Wichtig war mit Blick auf den Tourismus der Region auch die Sichtbarkeit der Anlagen. Hierzu wurden in Abstimmung mit den Behörden zahlreiche Visualisierungen erstellt, die die geplanten Windkraftanlagen im Landschaftsbild zeigen. Im Ergebnis wird im Gutachten festgestellt, dass die Windkraftanlagen vom Stadtgebiet zwar sichtbar sind, aber die so genannte Raumverträglichkeit, auch im Hinblick auf die Belange des Denkmalschutzes, jederzeit gegeben ist. Mit einem Vorlauf von zweieinhalb Jahren und zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit der Kreisverwaltung wurde nunmehr die Durchführung eines Raumordnungsverfahren beantragt. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens soll noch in diesem Herbst das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeleitet werden.

Mit diesem Schritt der Tochtergesellschaft geht die Stadt nicht nur einen weiteren Schritt in Richtung erneuerbare Energien, sondern auch in Richtung Versorgungssicherheit. Nachdem sich bereits das Fernwärmenetz der Ahrtal-Werke GmbH nach der Flut als besonders resilient erwies, wird nun auch das Stromnetz weiter ausgebaut und auf die Zukunftsthemen erneuerbare Stromerzeugung, Elektromobilität und dekarbonisierte Energieversorgung ausgerichtet. Mit dem Bau von bis zu sechs Windenergieanlagen könnte bilanziell ein Großteil des Stromverbrauchs der Stadt gedeckt werden. Insgesamt wird die Energieversorgung durch regenerative Energieerzeugungsanlagen unabhängiger von globalen Konflikten und Krisen und die modernisierten Verteilungsnetze werden auch in Sachen Katastrophenschutz und Versorgungssicherheit besser aufgestellt.