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29.06.2022

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wärmegewinne möglich machen

Richtig konstruierte Wintergärten können vor allem in der Übergangszeit solare Wärmegewinne erzielen. Foto: Uta Maria Schmidt

Die Südausrichtung von Fensterflächen ermöglicht einen hohen Eintrag von Sonnenwärme; sie erfordert aber einen sommerlichen Wärmeschutz. So sollte die verglaste Fläche nicht mehr als rund 30 Prozent der gesamten Südfassade betragen, sonst wird es im Sommer zu heiß. Die optimale Zahl, Größe und Ausrichtung von Fenstern wird meist rechnerisch ermittelt, um das beste Verhältnis von Wärmegewinnen und -verlusten zu erzielen. Auch eine passende Raumplanung ist wichtig. Wenn die Hauptaufenthaltsräume wie Wohn- und Kinderzimmer im Südteil des Hauses liegen, kann die Sonnenwärme am besten genutzt werden. Räume, die mit einer niedrigeren Temperatur genutzt werden, wie Schlafzimmer und Küche sollten eher Richtung Norden platziert sein.

Auch Wintergärten können - richtig konstruiert - in den Übergangszeiten, solare Gewinne erzielen. Die einstrahlende Sonne heizt den Raum auf. Allerdings sollten in Wintergärten keine Heizkörper installiert sein und der Wintergartenbereich sollte durch eine dichte Tür und einen massiven Wandbereich von der beheizten Wohnfläche abgetrennt sein. Andernfalls kann ein Wintergarten auch den Energieverbrauch erhöhen. Ein Wintergarten, der nach Süden ausgerichtet ist, überhitzt im Sommer schnell und muss deshalb eine wirksame Außenverschattung haben. Nach Osten und Westen ausgerichtete Wintergärten brauchen seitliche Verschattungsvorrichtungen; zu bedenken ist, dass dabei die Aussicht zeitweise verloren geht. Durch geschickte Kombination von Ausrichtung und Gartenplanung lässt sich dieses Problem beheben.

Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem individuellen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

 Die nächsten Beratungstermine finden am Montag, den 18.07.22 ab 13.30 Uhr in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.

Die Beratung ist kostenfrei. Sie findet telefonisch und an einigen Beratungsorten auch wieder persönlich statt. Weitere Informationen und einen Termin erhalten Verbraucher/innen unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).