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17.02.2022

Stadtverwaltung weist auf geltende Vorfahrtsregelung hin

Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 ist die Ampelanlage an der Kreuzung Ringener Straße / Sebastianstraße außer Betrieb. Der zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) ist bestrebt, die Anlage an diesem wichtigen Verkehrsknoten schnellstmöglich wieder in Betrieb zu nehmen. Zur Wiederinbetriebnahme fehlen aktuell aber noch Ersatzteile.

Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass die Verkehrssituation an dieser Kreuzung derzeit unbefriedigend ist und es bereits wiederholt zu Unfällen gekommen ist. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Verkehrsschilder zu beachten sind, bis die Ampelanlage wieder regulär in Betrieb genommen werden kann. Das bedeutet, dass der Verkehr auf der Sebastianstraße Vorfahrt genießt und die auf der Ringener Straße befindlichen Verkehrsteilnehmer wartepflichtig sind. Aufgrund der Beschilderungen gilt „rechts vor links“ an dieser Stelle ausdrücklich nicht. „Die Stadtverwaltung bemüht sich gemeinsam mit dem LBM um eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage. Bis dahin bitten wir alle Verkehrsteilnehmer an diesem neuralgischen Punkt um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme“, so der Erste Beigeordnete der Stadt, Peter Diewald.“