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05.10.2021

Stadtrat beschließt weiteres Vorgehen bei Steuern und Abgaben

Gewerbetreibende und GrundbesitzerInnen werden entlastet

Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23. September 2021 beschlossen, bis zum Ende dieses Jahres weder Gewerbesteuern noch Grundbesitzabgaben per Lastschriftverfahren einzuziehen. Grund für die Entscheidung ist es, den von der Flutkatastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine höhere Liquidität zu ermöglichen. Da eine differenzierte Vorgehensweise beim Geldeinzug nicht möglich ist, bittet die Stadtverwaltung die nicht von der Flut betroffenen Steuerpflichtigen, die offenen Forderungen eigenständig zu überweisen. Im Übrigen werden die Forderungen im Gesamten eingezogen, sobald das Lastschriftverfahren im Jahr 2022 wieder greift.

Beschlossen wurde auch, den Gästebeitrag vorerst auszusetzen, bis die touristische Infrastruktur wiederhergestellt ist. Auf Vorauszahlungen für den Tourismusbeitrag wird zunächst bis Ende 2022 verzichtet, ebenso wird die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung und die damit verbundene Erhebung der Steuer bis Ende 2022 ausgesetzt.