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30.09.2021

Aufbauhilfe kann beantragt werden

Betroffenheitsbescheinigung der Stadt für Antragstellung ausreichend

Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Seit diesem Montag können über das Online-Portal isb.rlp.de/unwetterhilfen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Anträge auf die Gewährung von Aufbauhilfen gestellt werden. Bei der Antragstellung müssen Betroffene unter anderem eine Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung beifügen, mit der die Beschädigung des Gebäudes, für das Aufbauhilfe beantragt wird, bestätigt wird.

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler weist nach Abstimmung mit dem Landesinnenministerium darauf hin, dass bis Ende März 2022 die bisherige „Betroffenheitsbescheinigung“ der Stadtverwaltung ausreichend ist. Eine gesonderte Bestätigung auf dem Formular der ISB („Bestätigung der Gemeinde“) ist zunächst nicht erforderlich. Die dort unter Ziffer 3 vorgesehene Bestätigung wird zunächst befristet bis zum 31. März 2022 durch die Betroffenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung ersetzt. „Dies ist eine sehr gute Nachricht für die Betroffenen und vereinfacht das Antragsverfahren erheblich“, freut sich der Erste Beigeordnete der Stadt, Peter Diewald.

Betroffene können daher weiterhin eine E-Mail mit dem Betreff „Bitte um eine Betroffenheitsbescheinigung“ unter Angabe Ihres Namens und der Adresse des betroffenen Gebäudes an stadt(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de senden. Die Betroffenheitsbescheinigung wird dann auf dem Postweg zugesandt. Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Anfragen bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage in Anspruch nehmen kann.