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24.09.2021

Stadt wird Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft gründen

Stadtrat fasste Grundsatzbeschluss – Gründung ist bis Anfang November angestrebt

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ob Ver- und Entsorgungsleitungen, Straßen, Brücken, städtische Gebäude, Parkanlagen, Sportanlagen oder Gewässer: Große Teile der städtischen Infrastruktur sind infolge der verheerenden Flutkatastrophe vom 14./15. Juli im Stadtgebiet stark beschädigt oder in Gänze zerstört. Die Stadtverwaltung schätzt den entstandenen Schaden am kommunalen Eigentum auf rund 1,6 Milliarden Euro. Der Stadtrat fasste in seiner jüngsten Sitzung jetzt einen Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft, die all die Aufgaben zur Wiederherstellung der städtischen Infrastruktur übernehmen soll.

„Wir haben mit dem Wiederaufbau eine Herkulesaufgabe vor uns“, sagt Bürgermeister Guido Orthen. Stand heute ist im Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler von rund 400 Einzelprojekten auszugehen, die im Rahmen der Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur umzusetzen sind. Orthen weiter: „Innerhalb der bestehenden organisatorischen und personellen Möglichkeiten lässt sich der Wiederaufbau der städtischen Infrastruktur nicht bewerkstelligen.“ Dies sieht er auch vor dem Hintergrund des Tagesgeschäftes der Verwaltung, das im Anschluss an die unmittelbare Katastrophenphase wieder erledigt werden muss. Auch hier ist in den kommenden Monaten und möglicherweise Jahren mit teils erheblichem Zusatzaufwand zu rechnen, da die geregelten Abläufe vielfach durch den Umgang mit Provisorien gestört werden.

Der Stadtrat folgte der einstimmigen Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zur Gründung der neuen Gesellschaft, bei der die Stadt als alleiniger Gesellschafter auftreten wird. Diese Gesellschaft, die organisatorisch vom Rathaus getrennt sein und selbständig arbeiten wird, soll hierbei insbesondere im Auftrag der Stadt die Bauherrenaufgabe übernehmen. Sie wird die Realisierung der Projekte sicherstellen – dies geschieht dann auf Grundlage von Einzelaufträgen, die durch die städtischen Gremien inhaltlich definiert und durch den Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erteilt werden. Weiterhin sollen der Gesellschaft Planung, Bau und ggf. Bewirtschaftung von Projekten des kommunalen Wohnungsbaus übertragen werden können.

Nächste Schritte: Die Verwaltung wird bis zur nächsten Rats-Sitzung die Gründung der Gesellschaft vorbereiten und rechtzeitig den Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Eine Gründung wird bis Anfang November 2021 angestrebt. Die künftige Gesellschaft soll möglichst schnell arbeitsfähig werden. Daher beabsichtigt die Verwaltung bereits in die Personalakquise für die Gesellschaft einzusteigen und Stellenanzeigen auf den Weg zu bringen.

 

Aufgaben der neuen Gesellschaft

Der Gesellschaft werden im Auftrag der der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler folgende Aufgaben übertragen: die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen, insbesondere zur Planung, Projektsteuerung und Koordinierung der Gesamtmaßnahme, des (Wieder-)Aufbaus infolge der Flutkatastrophe. Dafür soll es getrennte Abteilungen für Tiefbau, Hochbau und Grün- und Freianlagen geben

Zu den Aufgaben gehören der (Wieder-)Aufbau von

  • Straßen, inkl. Straßenbeleuchtung, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Brücken, Gewässern;
  • Ver- und Entsorgungseinrichtungen (insbesondere Wasser, Abwasser, Strom, Breitband, Telekommunikation, Gas, Fernwärme), insbesondere deren Koordination mit anderen Baumaßnahmen;
  • städtischen Gebäuden (insbesondere Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser/-hallen, Toilettenanlagen, Betriebshof);
  • Sportanlagen, inkl. Schwimmbäder und Spielplätzen;
  • Park- und Grünanlagen sowie Erschließungsmaßnahmen nach § 124 BauGB.