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17.08.2021

Klimaschutzstaatssekretärin Eder übergibt Ersthilfe in Höhe von 360.000 Euro an die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Fördermaßnahme aus dem Sofortprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden des Ministeriums, um Trinkwasserverbindungsleitungen zwischen den Stadtteilen Heppingen und Lohrsdorf herzustellen.

Die Extremwetterkatastrophe hat die Trinkwasserleitungen zur Wasserversorgung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stark beschädigt. Klimaschutzstaatssekretärin Katrin Eder informierte sich heute über die Situation vor Ort. „Diese schreckliche Katastrophe hat unglaubliches Leid und große Zerstörungen gebracht. Die Auswirkungen der Wassermassen auf unsere Infrastruktur sind enorm. Hier in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde die Wasserleitung zwischen den Stadtteilen Heppingen und Lohrsdorf vollständig zerstört. Die heutige Bescheidübergabe in Höhe von insgesamt 360.000 Euro ist daher eine Starthilfe, damit unverzüglich mit dem Bau einer neuen Trinkwasserleitung begonnen werden kann“, sagte Staatssekretärin Eder bei der Übergabe des Bescheids an Bürgermeister Guido Orthen.

Die Förderung aus dem Sonderförderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 126.000 Euro und einem zinslosen Darlehen über 234.000 Euro. Mit dem Geld soll das zwischenzeitlich hergestellte Schlauchprovisorium zwischen den beiden Stadtteilen durch eine feste und frostsichere Leitung ersetzt werden. Hierfür wird eine 1,7 Kilometer lange Verbindungsleitung verlegt, mit der Wasser nach Lorsdorf gefördert werden soll. Um die Maßnahmen noch vor dem Wintereinbruch abschließen zu können, soll unverzüglich mit dem Bau begonnen werden.

„Die provisorische Wasserleitung ist nicht winterfest und anfällig für Beschädigungen, deswegen ist es wichtig, dass hier schnell mit dem Bau begonnen werden kann, um die Trinkwasserversorgung auch in den Wintermonaten sicherzustellen“, erklärte Eder. „Das Ausmaß der Zerstörung durch die Katastrophe ist unbeschreiblich. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort, die mit großem Einsatz an der Beseitigung der Schäden arbeiten.“

Die verheerende Flutkatastrophe, von der rund 25.000 der insgesamt fast 30.000 Einwohner zählenden Stadt betroffen sind, hat massive Auswirkungen auf die gesamte technische Infrastruktur samt der Wasserversorgung. „Auch wenn das Abkochgebot im Stadtgebiet weiterhin gilt, können derzeit rund 95 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger wieder Brauchwasser nutzen“, sagte Bürgermeister Guido Orthen. „Die Wiederherstellung funktionsfähiger Wasserleitungen sind Teil der Mammutaufgabe, die wir jetzt vor uns haben. Der Leitungsbau zwischen Lohrsdorf und Heppingen ist dabei ein erster wichtiger Schritt.“

 

Hintergrund

Das Klimaschutzministerium hat nach der Extremwetterkatastrophe das Sonderförderprogramm Hochwasser- und Starkregenschäden gestartet. Insgesamt stellt das Ministerium 20 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um die Instandsetzung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsinfrastruktur zu unterstützen. Anträge für die Förderung aus dem Sonderprogramm können Kommunale Wasserversorger und Kommunen über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen.

Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31.12.2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Des Weiteren ist für die Aufbaumaßnahmen in den betroffenen Regionen eine Beteiligung der Kommunalaufsichtsbehörden aus den gegebenen dringenden Gründe des Gemeinwohls entbehrlich.

Die Förderung kann über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung beantragt werden unter: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8300/