Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

23.07.2021

Qualität Leitungswasser

Es gilt ein Abkochgebot für Leitungswasser. Das als Lebensmittel oder zum Zähneputzen verwendete Leitungswasser muss zuvor abgekocht werden. Ansonsten ist die Verwendung von bereitgestelltem Trinkwasser oder Mineralwasser in Flaschen vonnöten.

Ramersbach und Kirchdaun sind vom Abkochgebot ausgenommen.