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10.02.2021

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH

vom 25.11.2020

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, wurde unter dem Datum vom 25. November 2020 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk durch die Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz, erteilt

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember2019 und der Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i. V. m. den Vorschriften der Eigenbetriebs-und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und vermittelt unter Beachtung der deutschen Gesetze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
  •  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i. V. m. den Vorschriften der Eigenbetriebs-und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs.3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i. V. m. den Vorschriften der Eigenbetriebs-und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen –beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i. V. m. den Vorschriften der Eigenbetriebs-und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachten haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i. V. m. den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebs-und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

 

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i. V. m. den Vorschriften der Eigenbetriebs-und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

-identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerischeres Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

-gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

-beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

-ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

-beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

-beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

-führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

Koblenz, 25. November 2020

Dornbach GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

gez. Bokelmann                                                        gez. Schmidt

Wirtschaftsprüfer                                                       Wirtschaftsprüfer“

 

2. Die Gesellschafterversammlung der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH hat am 29. Januar 2021 folgende Beschlüsse gefasst:

 

(1)  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DORNBACH GmbH, Koblenz, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.Dezmeber 2019 mit der Bilanzsumme von 1.106.300,47 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 55.903,88 € wird festgestellt und genehmigt,

 

(2)  der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vortragen und

 

(3)  der Geschäftsführung wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

3. Der Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht werden in der Zeit vom 25.02. bis einschließlich 05.03.2021 in den Räumen der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bürgerbüro, Raum N. 0.01, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler öffentlich ausgelegt und sind während der gewöhnlichen Öffnungszeiten des Rathauses von jedermann einsehbar.

 

gez. Christian Senk                gez. Jan Ritter

Geschäftsführer                     Geschäftsführer