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23.12.2020

Preisblatt zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung

(ZVB-Wasser) des Wasserwerkes der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2020 aufgrund der §§ 1 Abs. 4, 2 Abs. 3 und 4 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in Verbindung mit Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) des Wasserwerkes der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler das nachfolgende Preisblatt beschlossen, das hiermit bekanntgemacht wird: