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20.11.2020

Kreisstadt erinnert an die Schneeräumungs- und Glättebeseitigungspflicht der Bürger

Streusalzlager und Streukisten sind vorbereitet

Der Winter 2020 / 2021 steht unmittelbar bevor. Die Stadtverwaltung hat daher ihre Streusalzlager aufgefüllt und entsprechende Reserven bei Streusalzlieferanten vorab gesichert. Für rund 69 Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes sowie für die Mitarbeiter der zur Unterstützung beauftragten Fremdfirma werden in Kürze zusätzliche Rufbereitschafts- und Einsatzzeiten ausgegeben. Zurzeit werden täglich die Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes ausgewertet und im Zweifelsfall – auch nachts – Kontrollfahrten durchgeführt, um bei Schneefall oder Glätte gerüstet zu sein und Unfälle zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang erinnert die Stadtverwaltung die Eigentümer von Grundstücken an die für alle Straßenanlieger verpflichtende Straßenreinigung, d.h. im Winter Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Fahrbahnen und Gehwegen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Nach der Grundsatzung Straßenreinigung hat der Straßenanlieger in den Wintermonaten die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze sowie an besonderen Gefahrenstellen in seinem Bereich bis zur Mitte der Fahrbahn zu streuen und von Schnee und Eis zu befreien. Hierbei sollte kein Schnee von Privatgrundstücken auf bereits geräumte Straßen und Wege geräumt werden.

Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist (z. B. in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen), muss ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg freigehalten werden.

In den Fällen, in denen die Reinigungspflicht an die Stadt gegen Gebühr übertragen wurde, entfällt für den Anlieger die Pflicht, die Fahrbahn zu streuen bzw. zu räumen. Alle anderen Pflichten gemäß der Grundsatzung Straßenreinigung wie z. B. die Räumung und das Streuen des Gehweges bleiben jedoch in seinem Aufgabenbereich.

Nachzulesen sind die genauen Pflichten der Anlieger in der „Grundsatzung Straßenreinigung“, die im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice, Ortsrechtsammlung oder im Rathaus eingesehen werden kann.

Reinigungspflichtige, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden kann. Ferner kann in Einzelfällen der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung unter Androhung der Ersatzvornahme mit Fristsetzung erforderlich sein. Sofern der Reinigungspflicht in der gesetzten Frist nicht nachgekommen wird, erfolgt die Durchführung auf Kosten des Reinigungspflichtigen.

Damit von städtischer Seite ein reibungsloser Räum- und Streudienst möglich ist, wird gebeten darauf zu achten, dass Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere im Kreuzungsbereich abgestellt und somit Durchfahrten blockiert werden.

Sollten Fragen rund um den Winterdienst seitens der Stadt aber auch zu den bestehenden Räum- und Streupflichten der Bürgerinnen und Bürger bestehen, steht der städtische Betriebshof unter den Telefonnummern 02641 / 87-188 oder 02641 / 87-264 gerne zur Verfügung.

Streugutkiste                                                 lose Schüttung

Stadtteil Ahrweiler

Alte Ziegelei, 2 Kisten (altes Wasserwerk und oberer Wendehammer)

Am Silberberg (Zufahrt Hotel "Hohenzollern")

Am Silberberg 8

Am Silberberg (Sitzecke - Gabelung Richtung Hohenzollern / Dokumentationsstätte)

Blandine-Merten-Straße (Klostermauer) unten u. oben

Elligstraße 15 und 28

Franziskusstraße

Georg-Habighorst-Straße (Wendeplatz)

Georg-Habighorst-Straße Ecke Ramersbacher Straße

                                                                       Godenelternweg

Brückenstraße (Obertorbrücke)

 

                                                                       Friedrichstraße (Feuerwehrgerätehaus)

Stummerichsweg 5 und 7

Ahrtorfriedhof

Bergfriedhof

Alte Linie – Ahornweg

Alte Linie – Ilexweg

 

Stadtteil Bachem

Bachemer Brücke

Himmelsburger Straße 40 und 145

Himmelsburger Straße Ecke Talweg

Neuenahrer Straße 11 (Parkplatz "Alte Schule")

Pfarrweg

                                                                       Ecke Karlsholweg (ehem. Spielplatz)      

                                                                       Parkplatz St.-Pius-Straße

 

Stadtteil Bad Neuenahr

Am Glöcknersberg Ecke Willibrordusstraße 12

Am Johannisberg 92

Am Johannisberg Ecke Finkenweg

Bergstraße 41

Burgweg 14

Dorotheenweg 8

Ecke Hardtstraße Dahlienweg

Firststraße 8

Im Dellmich 10 und 39

Im Schwertstal 30

Barbarossastraße

Lerchenweg Ecke Nachtigallenschlag

Meisenweg

Rathausstraße Parkplatz City-Ost

Leipziger Straße Ecke Breslauer Straße

Waldstraße

Willibrordusstraße (Friedhof Bad Neuenahr)

Willibrordusstraße (Stadtbibliothek)

 

Stadtteil Ehlingen

                                                                       Im Auelsgarten (in Höhe Alte Schule)

 

Stadtteil Gimmigen

Am Petersberg (Wendeplatz)

Bonner Straße Ecke An der Burgpforte

Burgstraße 83 und 91

Im Seifelsgraben Ecke An der Burgpforte

Kapellenstraße 16 und 43     

                                                                       Kapellenstraße Parkplatz am Bürgerhaus

 

Stadtteil Heimersheim

Auf der Häckelsgass 2

Bachstraße 61

Blenzer Weg 20

Ernst-Thrasolt-Straße 22

Heldenstraße 10

Im Idienbachtal 100

Josef-Schäfer-Weg

Landskroner Straße (Fußgängerüberführung Bhf.)

Wiesenweg (Fußgängerüberführung zum Bhf.)

                                                                       Parkplatz Wiesenweg

                                                                       Parkplatz Im Bülland

 

Stadtteil Heppingen

Friedhofsweg

Landskroner Straße (Bürgerhaus)

Schulstraße (Bushaltestelle)  

                                                                       Martinusstraße (Parkplatz)

 

Stadtteil Kirchdaun

 Am Königsgraben 12

Brunnenstraße Ecke Am Springborn

Eingang Kirche (Treppe)

Scheidskopfstraße 1

Am Weißen Berg

Am Kirchberg

 

Stadtteil Lohrsdorf

Ritterstraße 17

Köhlerhofweg Ecke Kleiner Weg                            

Sinziger Straße Ecke Greener Weg                          

                      

Stadtteil Marienthal

Klosterstraße 10                                

 

Stadtteil Ramersbach

Ahrtalstraße 3                        

Mayener Straße (Bushaltestelle)

                                                            Auf der Höhe (Kindergarten)

                                                            Florianstraße (Spielplatz)

Tannenweg Ecke Kiefernweg

 

Stadtteil Walporzheim

Altes Wasserwerk                             

                                                            Heckenbachtalbrücke

Im Teufenbach 25

Im Teufenbach Ecke Wirtschaftsweg

Prümer Straße