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06.11.2020

Offenlage Bebauungsplan "In der Held"

Bebauungsplan „In der Held - 4. Änderung“ (Schaffung von Wohnbauflächen im Stadtteil Bad Neuenahr); Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Held – 4. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.