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01.10.2020

Vierbeiner anleinen

Stadt appelliert an Hundehalter

Gegenseitige Rücksichtnahme ist im Umgang miteinander oberstes Gebot. Das gilt insbesondere im öffentlichen Raum, wo verschiedene Interessen aufeinandertreffen. Zuletzt häuften sich im Rathaus Beschwerden darüber, dass einige Hundebesitzer ihre Hunde nicht anleinen.

Die Stadtverwaltung setzt auf Einsicht und appelliert an alle Hundebesitzer, die Gefahrenabwehrverordnung zu beachten und auch den Aufforderungen der kommunalen Vollzugsbeamten des Ordnungsamtes zu folgen. Hundehalter, die immer noch uneinsichtig sind, müssen mit gebührenpflichtigen Verwarnungen rechnen.