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14.08.2020

Nutzung von öffentlichen Sportstätten:

„Wiederaufnahme eines sicheren Schulbetriebs hat Vorrang“

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Sportstätten der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sind seit Beginn der Corona-Pandemie geschlossen. Während die Sportplätze, wenn auch stark eingeschränkt, schon seit dem 18.05.2020 wieder genutzt werden können, war Hallensport seitdem nicht mehr möglich.

„Den vielen Vereinen im Stadtgebiet und den hier engagierten Ehrenamtlern möchten wir zunächst ein Kompliment aussprechen. Sie haben die Maßnahmen mit viel Verständnis aufgenommen, überwiegend flexibel auf die Situation reagiert, teils aufwendige eigene Hygienekonzepte für den Außensport erstellt und umgesetzt sowie dabei die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung mit viel Engagement gestaltet“, so der Leiter der Abteilung Generationen und Sport Gregor Terporten.

Wiedereröffnung der Sporthallen nicht vor September

Die Stadt stellt nun als Eigentümer die Wiedereröffnung der Sporthallen in den kommenden Wochen in Aussicht: „Die Entscheidung die Sporthallen wieder zu öffnen ist dabei eine Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, der Wiederaufnahme des Schulbetriebs und den Interessen der Vereine“, so der Erste Beigeordnete Peter Diewald.

„Ein Problem dabei ist, dass alle städtischen Sporthallen Bestandteil der vier städtischen Schulen sind. Die Wiederaufnahme eines sicheren Schulbetriebs muss aber momentan absoluten Vorrang haben. Hier gilt es für die Schülerinnen und Schüler die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen. Wir hoffen zunächst, dass der Schulbetrieb ab der nächsten Woche ohne größere Probleme im Regelbetrieb wieder starten kann. Wenn dann die Abläufe eingeübt sind und keine weiteren Probleme auftreten, können weitere Lockerungen diskutiert werden“, so Diewald weiter.

Ziel ist es, dass ab Anfang oder Mitte September auch wieder eine Nutzung der städtischen Sporthallen für den Vereinssport möglich ist, wobei sicher Einschränkungen bis auf weiteres nicht vermieden werden können. Bis zu einer Öffnung können die Vereine weiterhin Außenflächen wie beispielsweise Parkanlagen oder Schulhöfe nach entsprechender Absprache nutzen.

Sport im Freien – auch Zuschauer können wieder zugelassen werden

Eine Ausübung von Sportarten im Freien, darunter auch der Wettkampfsport, ist entsprechend dem Hygienekonzept des Landes für Sport im Außenbereich wieder möglich. Für Kontaktsport gilt dabei eine Personenbegrenzung von 30 Personen.

Ab dem 17.08.2020 sollen nun auch die Umkleiden und Duschen wieder genutzt werden können. Auch hier gelten aber Einschränkungen und es ist sicher sinnvoll, dass die Vereine die Nutzung auch im eigenen Interesse nur auf das absolut notwendige Minimum beschränken.

Soweit Vereine darüber hinaus Zuschauer zulassen wollen, müssen eigene Hygiene- und Sicherheitskonzepte unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes vorliegen, die auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort angepasst und abzustimmen sind.

Die in Aussicht gestellten Öffnungen sind ausdrücklich unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes zu betrachten, denn es gilt die Entwicklung der Infektionen genau zu beobachten um gegebenenfalls kurzfristig darauf reagieren zu können.