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13.08.2020

E-Mobilität:

Förderung von elektrischen Nutzfahrzeugen für Handwerk und KMUs

©ᴾᵉˣᵉˡˢ

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Förderung für elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 bekanntgegeben. Anträge können bis zum 14. September 2020 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen, handwerksähnliche Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). In den Antragsunterlagen wird auch eine Liste mit verfügbaren elektrischen Nutzfahrzeugen der Klasse N1 bereitgestellt, so dass sich interessierte Unternehmen einen Überblick verschaffen können.

Förderfähig sind 40-50 % der Investitionsmehrausgaben, d.h. der Differenz zwischen den Kosten eines elektrischen Fahrzeugs und eines konventionellen Vergleichsmodells. So beträgt beispielsweise die Förderung für einen Transporter einer italienischen Marke rund 16.000 Euro bei einem Anschaffungswert von rund 73.000 Euro.

Interessierte Unternehmen können die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen von folgender Webseite herunterladen: https://www.now-gmbh.de/content/4-bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/1-foerderrichtlinie/foerderaufruf_bmvi_nfz_lis_08-2020.pdf

Interessierte sollten schnell Anträge stellen, da diese nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge beschieden werden. Bei Fragen stehen Ihnen der Projektträger oder die Fahrzeughändler zur Verfügung.