Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

19.05.2020

Liefern lassen oder wieder rausgehen:

Gastronomie und Einzelhandel wieder geöffnet

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Als weitere Lockerungsmaßnahme dürfen seit dem 13. Mai 2020 nun auch wieder Gastronomen ihre Lokale täglich von 6 bis 22 Uhr für den Innen- und Außenbetrieb öffnen. Dass die dafür geltenden Auflagen, wie die Einhaltung des Mindestabstands zwischen den Stühlen zweier Tische von 1,5 Metern, die Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen sowie der Reservierungs- und Erfassungspflicht, eingehalten werden, sieht Bürgermeister Guido Orthen als unerlässlichen Beitrag, um den Fortbestand der Lockerungen zu sichern.

„Um einen kontrollierten Weg zurück in die Normalität sicherzustellen, ist es wichtig, die derzeit geltenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Das gilt sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für Kundinnen und Kunden der jeweiligen Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte. Plakate in den Schaufenstern, großformatige Hinweisbanner im Stadtgebiet sowie Online- und Offlineanzeigen der Einkaufsstadt sensibilisieren dafür, die Abstandsregelungen einzuhalten und die notwendigen Hygienestandards zu beachten. Verantwortungsbewusstes und umsichtiges Verhalten tragen dazu bei, dass die aktuellen Lockerungsmaßnahmen fortgeführt werden und der Weg zurück zur Normalität sukzessiv bestritten werden kann“, so Bürgermeister Orthen.

Gastronomiebetriebe in der Kreisstadt - Liefermöglichkeiten bestehen weiterhin

Eine übersichtliche Auflistung des gastronomischen Angebots ist u.a. im Stadtportal unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/gastronomie zu finden. Wer sich weiterhin lieber die gewünschten Produkte und Mahlzeiten nach Hause liefern lassen möchte, kann dies weiterhin tun. Einen Überblick über lokale Lieferdienste im Ahrtal bietet z.B. die Plattform www.liefernlassen.ahrtal.de.

Stadt unterstützt betroffene Betriebe

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abzufedern, hat der Stadtrat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler in der Sitzung vom 06. April 2020 ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Unter anderem sind folgende Maßnahmen beschlossen worden:

  • Bereits entrichtete Sondernutzungsgebühren für Werbeträger, Warenständer und Außengastronomie wurden für 2020 komplett erstattet.
  • Vorauszahlungen auf den Tourismusbeitrag werden pauschal um 25% v. H. gekürzt. Die Umsetzung wird durch den Verzicht auf die Erhebung der Vorauszahlung im Mai erfolgen.
  • Auf Antrag wird die Stadt Betroffenen eine zinslose Stundung von Gewerbesteuerzahlungen ermöglichen.
  • Die Stadt unterstützt die Kundenbindungssysteme AW e.V. bei der mehrmonatigen Übernahme der GrünCard-Beiträge für die dort organisierten Betriebe aus der Stadt.
  • Gewerbemieter städtischer Objekte können auf Antrag eine der Betroffenheit angemessene zinsfreie Stundung der Miete erhalten.
  • Von Vollstreckungsmaßnahmen bei Betroffenheit wird zunächst abgesehen, hier ergehen zuerst nur Zahlungserinnerungen; bei entsprechender Betroffenheit wird dann die Prüfung von Stundungsmöglichkeiten erfolgen.

„So hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler frühzeitig wichtige Entlastungen für betroffene Betriebe beschlossen und unbürokratisch umgesetzt“, ergänzt der Erste Beigeordnete und Finanzdezernent der Stadt Peter Diewald.