17.04.2020
Rathaus und Stadtbibliothek lockern Öffnungszeiten
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Rathaus wird ab Montag, 20. April, zunächst bis Freitag, 30. April vorerst von 08.30 bis 12.00 Uhr wieder für den normalen Publikumsverkehr geöffnet. Damit reagiert die Stadt auf die Neuregelungen im Zuge der Corona-Pandemie, die am Mittwoch, 15. April, in der Telefonschaltkonferenz der Kanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen wurden.
„Die Regelungen zum Infektionsschutz machen auch vor dem Rathaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler nicht halt. Wir wollen ein deutliches Zeichen setzen, dass wir für die Bürger da sind, auch oder gerade in dieser Zeit und ihnen somit ein Stück Normalität zurückgeben“, so Bürgermeister Guido Orthen.
Die Öffnung ist mit erheblichen Infektionsschutz intendierten Auflagen verbunden. So sollen alle Bürgerinnen und Bürger, die städtische Einrichtungen betreten, einen Mund- und Nasenschutz tragen. Die Stadt bittet die Bürger bei einem Besuch des Rathauses oder anderer städtischer Einrichtungen, selbst einen solchen Schutz mitzubringen.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses sollen bei dienstlichem Kontakt mit Dritten einen solchen Mund- und Nasenschutz tragen. Davon ausgenommen sind die Bereiche, wie etwa das Bürgerbüro, die durch eine Plexiglasscheibe, einen sogenannten Spuckschutz, getrennt sind und somit die Sicherheit der Bürger sowie der Mitarbeiter auf einem anderen Wege sicherstellen können.
Selbstverständlich bleibt es auch bei den übrigen Hygienemaßnahmen, nämlich der Händedesinfektion beim Betreten städtischer Einrichtungen sowie weiteren Zugangsbeschränkungen bei der Anzahl der Bürger, die sich gleichzeitig in geschlossenen Räumen aufhalten dürfen. Die Stadt bittet weiterhin darum, von nicht notwendigen Besuchen in der Verwaltung abzusehen und Anliegen, sofern möglich, schriftlich, telefonisch oder per Mail an die Stadtverwaltung zu richten.
Stadtbibliothek öffnet nach dem Wochenende
Auch die Stadtbibliothek darf ab Montag, 20. April wieder öffnen. Beim Zutritt zum Gebäude gelten die gleichen Maßnahmen, wie im Rathaus der Stadt. Die Stadtbibliothek weist darauf hin, dass es weiterhin möglich ist, die Leihfristen entliehener Medien im Kundenkonto des Onlineportals selbständig online zu verlängern. Fristverlängerungen können auch telefonisch oder per Mail beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtbibliothek.