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01.04.2020

Soforthilfe der Stadt:

Verwaltung schlägt Maßnahmenpaket vor

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler schlägt dem Stadtrat im Rahmen der nächsten Ratssitzung am Montag, 06. April, ein Maßnahmenpaket vor, um die Auswirkungen der Corona-Krise für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abzufedern.

„Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird ihre Möglichkeiten im Bereich der Steuern und Abgaben ausschöpfen, um den Unternehmen und Einzelpersonen in dieser Situation zu helfen. Dazu werden wir in der Stadtratssitzung umfassende Maßnahmen erörtern und im Anschluss veröffentlichen. Dabei ist uns bewusst, dass wir nicht retten, sondern allenfalls mithelfen können, die aktuelle Notlage ein kleines Stück abzumildern. Hier haben wir insbesondere all jene im Blick, die direkt oder indirekt im Tourismus ihr tägliches Brot verdienen“, so Bürgermeister Guido Orthen in seiner Bürgeransprache.

Unter anderem sind folgende Maßnahmen seitens der Verwaltung vorgeschlagen:

  • Vorauszahlungen auf den Tourismusbeitrag sollen zunächst pauschal um 25% v. H. gekürzt werden. Die Umsetzung soll durch den Verzicht auf die Erhebung der Vorauszahlung im Mai erfolgen.
  • Auf Antrag wird die Stadt Betroffenen eine zinslose Stundung von Gewerbesteuerzahlungen ermöglichen. Die Senkung des Messbetrags für die Gewerbesteuervorauszahlungen kann nur durch das Finanzamt erfolgen. Einfache Anträge für Stundung und Herabsetzung stellt die Stadt gerne mit einem Infoblatt bereit; die Unterlagen sind auch im Stadtportal hinterlegt.
  • Der Gästebeitrag bezieht sich nur auf touristische Übernachtungen; er entfällt damit aktuell. Selbstverständlich müssen nur die bereits erhaltenen Beiträge an die Stadt weitergeleitet werden.
  • Die Stadt unterstützt die Kundenbindungssysteme AW e.V. bei der mehrmonatigen Übernahme der GrünCard-Beiträge für die dort organisierten Betriebe aus der Stadt.
  • Gewerbemieter städtischer Objekte können auf Antrag eine der Betroffenheit angemessene zinsfreie Stundung der Miete erhalten.
  • Die Vergnügungssteuer soll für die Schließungszeit der Betriebe durch Corona Maßnahmen nicht festgesetzt werden.
  • Bereits entrichtete Sondernutzungsgebühren für Werbeträger, Warenständer und Außengastronomie sollen für 2020 komplett erstattet werden.
  • Von Vollstreckungsmaßnahmen bei Betroffenheit soll zunächst abgesehen werden, hier ergehen zuerst nur Zahlungserinnerungen; bei entsprechender Betroffenheit wird dann die Prüfung von Stundungsmöglichkeiten erfolgen.
  • Bei betroffenen Großverbrauchern ab 10.000 m³ wird die Vorauszahlung im Wasser- und Abwasserbereich von Amtswegen um 25% reduziert. Bei betroffenen Verbrauchern mit einer geringeren Abnahmemenge wird bei Corona-Krise bedingten absehbarem Minderverbrauch auf Antrag hin wohlwollend geprüft.

 

„Die Auswirkungen der Corona-Krise sind in allen wirtschaftlichen Bereichen spürbar. Wir müssen versuchen, die Unternehmen im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen“, so der Erste Beigeordnete Peter Diewald.

Die Stadtverwaltung rechnet darüber hinaus ihrerseits mit Mindereinnahmen von circa 7 Millionen Euro und geht von einem notwendigen Nachtragshaushalt im laufenden Jahr aus. Konkrete Aussagen erhofft man sich nach der Steuerschätzung im Mai dieses Jahres machen zu können.