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30.03.2020

Presseinformation der DRV

Aktuell werden keine Anträge im Rathaus entgegengenommen

Information: Im Rathaus der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler werden derzeit keine Rentenanträge entgegengenommen.

 

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Auch in Zeiten von Corona: Der Service der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Auch in Zeiten von Corona bleibt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV) für ihre Versicherten, Rentner und Arbeitgeber erreichbar. Beratungen finden weiterhin statt, Anträge werden bearbeitet, Renten und andere Geldleistungen pünktlich gezahlt.

Beratung für Versicherte und Rentner

Die Beraterinnen und Berater sind voll im Einsatz. Von 7:30 Uhr bis 18 Uhr (freitags bis 15:30 Uhr) stehen sie über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 480 16 für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Intensive Beratungen zur Altersvorsorge sind telefonisch nicht möglich. Persönliche Beratungen vor Ort in den Beratungsstellen sind derzeit leider ausgesetzt - ebenso sämtliche Sprechtage in den Gemeinden vor Ort.

Anträge am besten elektronisch stellen

Wer einen Antrag stellen möchte, macht das am besten online. Schnell und sicher geht der Antrag dann an die DRV. Die Online-Dienste sind direkt auf der Internetseite www.drv-rlp.de abrufbar. Bei Fragen sind die Berater am Telefon behilflich. Die Zahl der online gestellten Anträge ist bei der DRV in den letzten beiden Wochen deutlich gestiegen.

Neu: Beratung und Hilfe speziell für kleine Selbstständige

Kleinen Selbstständigen, die für sich selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, bietet die DRV schnelle und unbürokratische Hilfe. Wer durch Corona in eine finanzielle Notlage geraten ist, dem gewährt die DRV einen Zahlungsaufschub und stundet die Beiträge. Anfragen per Mail an firmenservice(at)drv-rlp.de

Beratung für Unternehmen und Betriebe läuft weiterhin

Unternehmen und Betriebe haben im Firmenservice der DRV weiterhin einen festen Ansprechpartner. Persönliche Beratungen vor Ort können derzeit aber nicht stattfinden. Anfragen per Mail an firmenservice(at)drv-rlp.de, telefonisch unter 0800 1000 453

Kurzarbeitergeld bei Arbeitsagentur beantragen

Unternehmen und Betriebe, die wegen Corona Auftragseinbrüche haben, können Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Wer als Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezieht, hat als Pflichtversicherter weiterhin den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung - mit nur geringen Einbußen bei der späteren Rente.

Falls es etwas dauern sollte

Zu Corona gehen derzeit viele Fragen bei der DRV ein. Die DRV weiß um die Bedeutung, die das für jeden Einzelnen hat und stellt schnelle und unkomplizierte Lösungen in den Vordergrund. Sie bittet ihre Versicherten, Rentner und Arbeitgeber aber um Verständnis, falls es im Einzelfall etwas dauern sollte.