Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

18.03.2020

Erlass der Landesregierung

Teile des Einzelhandels, Kneipen und Bars bleiben geschlossen – Bürgermeister Orthen ruft zu Solidarität auf

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat in einem Erlass weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verabschiedet. Auf der Basis, der von Bund und Ländern beschlossenen Leitlinien und entsprechender Vorgaben der Landesregierung erlässt der Kreis dazu mehrere Allgemeinverfügungen. Zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Raum werden Teile des Einzelhandels und andere Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens vorerst geschlossen.

Ausdrücklich geöffnet bleibt der Einzelhandel für Lebensmittel und Wochenmärkte. Auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Poststellen und weitere Einrichtungen sollen geöffnet bleiben; darunter Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbau, Tierbedarfsmärkte, und der Großhandel.

Dies erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, außerdem soll der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. Alle weiteren, nicht an anderer Stelle genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

Ausdrücklich zu schließen sind Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze sowie sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen. Darüber hinaus sollen Restaurants Abstandsregelungen in ihren Speiseräumen einrichten und bis spätestens 18.00 Uhr geschlossen werden. Auch Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken angeboten werden. Dies geht aus der Allgemeinverfügung des Kreises hervor, die am Mittwoch, 18. März ab 00:00 Uhr in Kraft tritt und vorerst bis zum 19. April Gültigkeit besitzt. Trotzdem besteht die Möglichkeit, lebensnotwendige Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs weiterhin in der Kreisstadt zu besorgen.

„Das alles sind drastische Maßnahmen, die aber vor allem eins aufzeigen: Den Ernst der Lage. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie der Einzelhandel und die Gastronomie im Stadtgebiet sind von diesen harten Maßnahmen betroffen. Diese außergewöhnliche Zeit erfordert besondere Maßnahmen.

Daher bitte ich jede Bürgerin und jeden Bürger besonnen, umsichtig aber vor allem solidarisch zu handeln. Deshalb sollten Sie sich und ihre Mitbürger bestmöglich schützen und verantwortungsbewusst handeln. Helfen Sie sich gegenseitig.

Sollte es Ihnen darüber hinaus möglich sein, den lokalen Einzelhandel vor Ort zu unterstützen, dann tun Sie dies. Die Produkte der von der Verfügung betroffenen Händler werden nach Ablauf der derzeitigen Vorsorgemaßnahmen wieder zu erwerben sein; diese Unternehmen benötigen dann Ihre Unterstützung. All dies ist ein notwendiger Beitrag, den jeder Mensch individuell leisten kann“, so Bürgermeister Guido Orthen.

Weitere Informationen finden Sie im Stadtportal unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de.