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19.06.2019

Längeres Parken im Innenstadtbereich von Bad Neuenahr jetzt möglich

Ab sofort können Fahrzeugnutzer im Innenstadtbereich von Bad Neuenahr länger parken. Konnten Verkehrsteilnehmer bisher ihr Auto an Wochentagen nur für maximal eine Stunde abstellen, so gilt jetzt an Sonn- und Feiertagen eine neue Regelung.  An diesen Tagen beträgt die erlaubte Parkzeit bis zu drei Stunden.

Dies bezieht sich auf die ausgewiesenen Stellplatzflächen in dem Kurzparkbereich Hauptstraße – Telegrafenstraße – Jesuitenstraße - Kölner Straße und Kreuzstraße 8 a - c. Somit können nun auch Kirchgänger ebenso wie Gastronomiebesucher diesen Kurzzeitparkbereich nutzen.

Die Umstellung der Automaten auf die Ausweitung der erlaubten Parkzeit ist bereits erfolgt. Ebenso wurde die Möglichkeit des Handy-Parkens angepasst. Auch hier kann, wie auf den meisten Parkplätzen im Stadtgebiet, die Parkgebühr über die App PaybyPhone oder mittels SMS entrichtet werden.