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12.04.2019

Maibäume nicht an Straßenlaternen befestigen

Die Stadtverwaltung bittet darum, in der Nacht zum 1. Mai keine Maibäume an öffentlichen Straßenlaternen und Schildermasten zu befestigen. Damit soll verhindert werden, dass später vorbeigehende Passanten gefährdet und die Masten beschädigt werden.

Auch wenn die Kreisstadt das Maibrauchtum sehr begrüßt, muss sie im Rahmen ihrer Verkehrsicherungspflicht Maibäume an Straßenlaternen und Schildermasten leider beseitigen.