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05.04.2019

Auch Rasenmäher haben am Sonntag Pause

Stadt weist auf Ruhezeiten bestimmter Geräte und Maschinen hin

Mit dem Frühling kommt auch die Zeit, in der der Gartenfreund wieder gerne zu technischem Gerät mit Motor- oder Elektroantrieb greift. Doch sonntags müssen knatternde Rasenmäher und Co im Schuppen bleiben. Darauf weist zum Beginn der Vegetationsperiode die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler hin.

Das Landes-Immissionsschutzgesetz regelt insbesondere die Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen. Danach ist es grundsätzlich nicht zulässig, beispielsweise Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenscheren und Schredder an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 Uhr bis 7 Uhr zu betreiben. An Sonn- und Feiertagen ist es ganztägig untersagt, die lärmerzeugenden Gartenhelfer in Gang zu setzen. Bestimmte Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus auch in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr nicht betrieben werden.

Wer dennoch in den genannten Ruhezeiten solche Geräte benutzt, muss damit rechnen, dass die Zuwiderhandlung ordnungsrechtlich geahndet wird. Das Gesetz lässt hier eine Bußgeldhöhe bis zu fünftausend Euro zu. Telefonische oder elektronische Auskünfte erteilt gerne auch die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 02641/87-251 oder per Mail unter stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de.