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01.02.2019

Vereiste Gehwege bestreuen

Nur abstumpfendes Material wie Lavasplitt oder Sand verwenden - Verwendung von Salz ist nicht gestattet - Kreisstadt erinnert an die Schneeräumungs- und Glättebeseitigungspflicht

Anlässlich des aktuellen Wintereinbruchs erinnert die Stadtverwaltung die Eigentümer von Grundstücken erneut an die den Straßenanliegern obliegende Straßenreinigungspflicht. Hierzu zählen insbesondere die Pflichten zur Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Fahrbahnen und Gehwegen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Als kostenloser Winterstreugutservice bietet die Stadtverwaltung den Bürgern an insgesamt 87 Lagerplätzen Streugut in Form von Lavasplitt an.

Nach der Grundsatzung Straßenreinigung hat der Straßenanlieger in den Wintermonaten die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze sowie im Besonderen Gefahrenstellen in seinem Bereich bis zur Mitte der Fahrbahn zu streuen und von Schnee und Eis zu befreien. Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, der von den Anliegern freizuhalten ist.

Diese Grundsatzung regelt auch, wie das zu geschehen hat. Demnach ist „die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen herzustellen“. Dabei kann es sich um Asche, Sand, Splitt oder Sägemehl handeln. Weiterhin heißt es: „Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Die Verwendung von Salz zur Beseitigung von Eis und Schnee ist auf Gehwegen nicht gestattet."

In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung die Anlieger, keinen Schnee von Privatgrundstücken auf bereits geräumte Straßen und Wege zu räumen. Die genauen Pflichten der Anlieger sind der Grundsatzung Straßenreinigung zu entnehmen, die im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter der Rubrik Bürgerservice, Ortsrechtsammlung oder im Rathaus eingesehen werden kann.

Sollten Fragen rund um den Winterdienst seitens der Stadt aber auch zu den bestehenden Räum- und Streupflichten der Bürgerinnen und Bürger bestehen, steht der städtische Betriebshof unter der Telefonnummer 02641 / 87-264 gerne zur Verfügung.