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25.01.2019

Bescheide für Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung kommen im Februar 2019

Entgelte bleiben auch in 2019 unverändert

Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert, dass in Kürze die jährlichen Bescheide über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung versandt werden. Abgerechnet wird die Wasserzählergrundgebühr, die bezogene Wassermenge, Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und/oder wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser für das Jahr 2018.

Zusammen mit der Abrechnung für das Jahr 2018 erfolgt die Anforderung der Vorausleistungen 2019. Die Zahlungsfälligkeiten werden wie bisher grundsätzlich vierteljährlich zur Mitte des Quartals erhoben.

Es wird um Verständnis gebeten, wenn in den Tagen nach dem Versand der Bescheide die Telefonleitungen häufig belegt und Ihre Sachbearbeiter/innen nicht sofort erreichbar sind. Es wird empfohlen, etwaige Änderungen, beispielsweise zu Adressen, Namen oder Wechsel des Grundeigentums, schriftlich mitzuteilen.

Für Fragen stehen Ihnen die städtischen Sachbearbeiter/innen telefonisch unter den Rufnummern 02641/87-177 bzw. 02641/87-142 und im persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.

Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung ist die Stadtkasse unter den Telefonnummern 02641/ 87-238 oder -235 zu erreichen.

Um die Fälligkeitstermine nicht zu versäumen, wird empfohlen, eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschrift zu erteilen. Dies spart Zeit und Wege sowie bei verspäteter Zahlung unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen.

Das Formular zur Teilnahme am Einzugsverfahren kann unter der Rufnummer 02641/87-182 angefordert werden bzw. steht auch im Stadtportal unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/formulare/ zum Download zu Verfügung.