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21.08.2018

Finales Gutachten „Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr“

Aktueller Stand „Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr“ 

21. August 2018

Denkmalzone (Bauliche Gesamtanlage) Kurbezirk, städtebauliche Einbindung von Neubauten innerhalb der o.g. Denkmalzone;

Mit Schreiben vom 16.5.2018 seitens der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) wurde die Stadtverwaltung um weitere Ausführungen gebeten, inwieweit an die Konzertmuschel angrenzende Gebäudekompartimente der großen Trinkhalle als Ankerpunkte in den Neubau integriert werden können.

Zu dieser Frage verweist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler auf das finale Gutachten des Büro TTN vom 15.8.2018 zusammen mit den zugehörigen Berichten der Materialprüfungs- und Versuchsanstalt (MPAV) Neuwied vom 28.6. und 15.8.2018.

Zusammenfassend werden die bisherigen Befunde bestätigt und es zeigt sich auch bei den aktuellen Untersuchungen, dass die Gebäudesubstanz im Umfeld der Konzertmuschel nicht mehr sanierungsfähig ist.

Im Rahmen des zu stellenden Abbruchantrages wird die Stadtverwaltung daher nur die Option des Ausbaus- und anschließendem Wiedereinbau der Muschel am gleichen Ort weiterprüfen und entsprechend darlegen.

Da die aktuellen Untersuchungen im Bereich der Abhangdecke und für die Kragplatte oberhalb der Konzertmuschel ein Versagen von Bauteilen nicht ausschließen können, wurde der Empfehlung des Gutachtens folgend die große Konzerthalle und die Konzertmuschel zwischenzeitlich gesperrt.