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26.01.2017

Bescheide für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kommen

Stadt empfiehlt Teilnahme am Abbuchungsverfahren  

26. Januar 2017

Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler versendet in Kürze die jährlichen Bescheide über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Abgerechnet wird die Wasserzählergrundgebühr, die bezogene Wassermenge, Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und/oder wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser für das Jahr 2016. Ferner erfolgt die Anforderung der Vorausleistungen 2017 zusammen auf einem Bescheid.

 

Die Zahlungsfälligkeiten werden wie bisher grundsätzlich vierteljährlich zur Mitte des Quartals erhoben. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter den Rufnummern 02641/87-177 bzw. 02641/87-142 oder aber in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.

Es wird um Verständnis gebeten, wenn in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide die Telefonleitungen häufig belegt und die zuständigen Sachbearbeiter/innen nicht sofort erreichbar sind. Daher wird empfohlen, etwaige Änderungen, beispielsweise zu Adressen, Namen oder Wechsel des Grundeigentums, schriftlich mitzuteilen.

Um die Fälligkeitstermine nicht zu versäumen, wird empfohlen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies spart Zeit und Wege sowie bei verspäteter Zahlung unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Das Formular zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren kann unter der Rufnummer 02641/87-182 oder 02641/87-238 angefordert werden bzw. steht auch hier zum Download zu Verfügung.