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02.12.2016

Private Unterkunfts- oder Zimmervermietung ist abgabenpflichtig

Stadt weist auf Vorschriften hin: Nähere Informationen gibt das Steueramt  

Wie in anderen Städten und Gemeinden auch, werden in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler kurzfristige Vermietungen von privaten Unterkünften über Internetplattformen wie airbnb, wimdu etc. angeboten. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler darauf hin, dass selbstverständlich auch hier die abgabenrechtlichen Vorschriften zu beachten sind.

Personen, die (kurzfristig) entgeltlich Unterkunft nehmen, sind grundsätzlich gästebeitragspflichtig. Dies gilt ebenso, wenn es sich lediglich um ein Zimmer in der ansonsten vom Wohnungsgeber bzw. Gastgeber selbst genutzten Wohnung handelt. Der Gastgeber ist verpflichtet, den Gästebeitrag von seinen Gästen einzuziehen und an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler abzuführen. Genauso unterliegen die in diesem Zusammenhang erzielten Umsätze der Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeitragspflicht.

Wer daher eine solche private Unterkunfts- bzw. Zimmervermietung anbietet und dies bisher noch nicht der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler mitgeteilt hat, wird gebeten, dies umgehend nachzuholen.

Für nähere Informationen steht das Steueramt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unter der Telefonnummer 02641/87-144 gerne zur Verfügung.