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22.09.2016

Fahrradstraße: Ordnungsamt appelliert an Verkehrsdisziplin

An der Heppinger Brücke halten sich einige nicht an die Verkehrsregeln  

22. September 2016

Seit Ende der Sommerferien ist im Bereich der Heppinger Brücke die erste Fahrradstraße in der Kreisstadt in Betrieb. Damit hat dort der Radverkehr Vorrang gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmern. Um dies zu verdeutlichen, hat die Stadtverwaltung im Brückenbereich unter anderem Teile der Fahrradstraße dauerhaft blau eingefärbt und eine entsprechende Beschilderung angebracht.

Überprüfungen seitens des Ordnungsamtes haben in diesen ersten Wochen ergeben, dass sich manche Verkehrsteilnehmer nicht an die dortigen Regeln halten. Die an den Verkehrszeichen angebrachten Zusatzschilder gestatten Autos, Krafträdern und landwirtschaftlichem Verkehr ebenfalls das Befahren. Auch Schulbusse dürfen ausnahmsweise, wenn sie über eine Sondergenehmigung verfügen, diese Wegstrecke nutzen. Für Lkws ist das Befahren der Fahrradstraße jedoch grundsätzlich verboten. 

„Wir haben festgestellt, dass manche Verkehrsteilnehmer die dortigen Verhaltensregeln nicht einhalten,“ sagt Udo Schumacher, „sei es aus Unwissenheit oder mangels der notwendigen Verkehrsdisziplin.“ Der Leiter der städtischen Abteilung für Sicherheit, Ordnung und Verkehr appelliert: „Da Radfahrer hier als Hauptverkehrsart oberste Priorität haben, müssen sich die Fahrer anderer Kraftfahrzeuge unterordnen. Hier ist besonders ein Umdenken derjenigen notwendig, die diese Strecke bereits vorher immer genutzt haben.“

Der Erfolg der Fahrradstraße steht und fällt also mit der Verkehrsdisziplin seiner Benutzer. Schumacher fasst hier die zentralen Regeln noch einmal zusammen:

· Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf der Fahrradstraße ist das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt.

· Der Radverkehr darf weder gefährdet, noch behindert werden. Das ist besonders beim Begegnungsverkehr und erst recht beim Überholen hinsichtlich eines ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstands zu beachten. Nötigenfalls muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

· Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt. Für den Bereich der Fahrradstraße Heppinger Brücke gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“.

Das Ordnungsamt wird zukünftig an der Heppinger Brücke verstärkt Kontrollen durchführen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung entsprechend ahnden.