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15.08.2016

Stadt führt ab Mitte September Hundebestandsaufnahme durch

Anmeldepflicht: Hundehalter sollen sich schnell melden  

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Die Anmeldung hat binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung zu erfolgen.

Leider musste in der Vergangenheit immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Anmeldepflicht ihrer Hunde nachkommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nun dafür entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden ab Mitte September alle Haushalte im Stadtgebiet durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Einsatz.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung der Hundebestandsaufnahme werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern vor Ort erhoben.

Eine unterbliebene Anmeldung kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € nach sich ziehen. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher Hundehaltern, die ihren Hund bzw. Hunde bisher noch nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, dies schnellstmöglich rückwirkend zum Beginn der Hundehaltung nachzuholen.

Die Anmeldung kann im Rathaus der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Hauptstraße 116, Büro 102) sowie schriftlich oder per E-Mail (stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de) erfolgen. Ein entsprechender Anmeldevordruck kann im Internet unter www.stadt.bad-neuenahr-ahrweiler.de / Rathaus & Bürgerservice / Bürgerservice / Formulare runtergeladen oder telefonisch unter 02641 87-186 angefordert werden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 90,00 € für einen Hund, für jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund 108,00 € und für gefährliche Hunde nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde 270,00 € je Hund.