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06.10.2015

Energietipp Heizungserneuerung: Kesselleistung und Heizkörpergröße

Sprechstunde des Energieberaters: Montag, 19. Oktober, ab 13.30 Uhr 

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Tel. 06131/28 48-0
Fax: 06131/2848-13
energie@vz-rlp.de
www.vz-rlp.de

6. Oktober 2015

Wenn im Rahmen einer Heizungserneuerung der Heizkessel ausgetauscht wird, stellt sich die Frage nach der Leistung des neuen Geräts. Auf keinen Fall sollte von der Leistung des alten Kessels ausgegangen werden, da Kessel früher in der Regel zu groß ausgelegt wurden. Zudem wurden bereits an vielen Häusern energetische Verbesserungen durchgeführt– die Heizlast ist also gesunken. Eine zu hohe Kesselleistung bedeutet unter Umständen einen unnötig hohen Anschaffungspreis, manchmal auch einen höheren Grundpreis beim Gasversorger und eventuell auch einen größeren Energieverbrauch. Bei energetisch sanierten Häusern mit niedrigen Heizlasten sollte sich die maximale Kesselleistung nach dem Warmwasserbedarf richten.
Auch die Heizkörpergröße muss auf den Wärmeerzeuger, die Vorlauftemperatur und den Wärmebedarf des Raumes abgestimmt sein. Je niedriger die Vorlauftemperatur des Heizungswassers ist, umso größer sollte die Heizkörperfläche dimensioniert sein. Insbesondere bei einer Umstellung auf Brennwertbetrieb muss deshalb überprüft werden, ob die Größe der Heizkörper ausreicht, denn bei Brennwertkesseln sollte eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur angestrebt werden. In vielen Altbauten wurden die Heizkörper sehr groß ausgelegt um für extreme Minusgrade gerüstet zu sein. Sie reichen in der Regel aus, um auch mit einer reduzierten Vorlauftemperatur ein behagliches Raumklima zu schaffen.

Bei weiteren Fragen rund um die Heizungserneuerung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Der Energieberater hat am Montag, den 19.10.15 ab 13.30 Uhr Sprechstunde in Bad Neuenahr-Ahrweiler in der Stadtverwaltung, Zimmer N.0.02, Hauptstraße 116. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 02641/870.