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29.10.2015

Verkehrssicherheit: Freie Sicht nach allen Seiten

Grün-Rückschnitt erforderlich - Ordnungsbehörde bittet um Mithilfe 

29. Oktober 2015

Bäume, Hecken und Sträucher verschönern das Stadtbild und verbessern Lebensräume für Mensch und Tier. Leider können sie durch ihr üppiges Wachstum aber auch Gefahrensituationen hervorrufen. Bei der Ordnungsbehörde eingehende Hinweise und Beschwerden sowie eigene Feststellungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Geh- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste, Pflanzen sowie zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen. Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“

Dabei ist auch zu beachten, ob Straßenlampen oder Verkehrsschilder an der Grundstücksgrenze zugewachsen sind. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und erschwert die Orientierung. Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße gezwungen, besteht erhöhte Unfallgefahr. Neben Verletzungen von Kindern drohen erhebliche Schadenersatzforderungen gegen den Verursacher der Beeinträchtigung.

Nach den Vorschriften des Landesstraßengesetzes sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs auf ihre Kosten zu beseitigen. Kommen jene dieser Verpflichtung jedoch nicht nach, so kann dies nach Aufforderung und Fristsetzung auf deren Kosten veranlasst werden.

Insofern appelliert die Ordnungsbehörde an die Mithilfe aller beim Erkennen und Beseitigen möglicher Gefahrenquellen.