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09.09.2015

Einstweilige Verfügung gegen AG Bad Neuenahr

Gericht verbietet falsche Behauptungen Reinickes im Markenstreit 

Pressemitteilung der
Heilbad Gesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH

9. September 2015

Das Landgericht Koblenz hat der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr die Verbreitung falscher Behauptungen im Markenstreit mit der Heilbad GmbH untersagt.
Christoph Reinicke, Vorstand der AGBN, hatte in einem Interview mit dem Bonner Generalanzeiger geäußert, die Heilbad GmbH verwende auf Flaschenetiketten eine Marke der AGBN. Sogar „Markenpiraterie“ hatte Reinicke der Gesellschaft vorgeworfen. Hiergegen hat die Heilbad GmbH beim Landgericht Koblenz nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, da sie für ihr Heilwasseretikett eine eigene, ganz neu entwickelte Marke verwendet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen den – noch nicht rechtskräftigen – Beschluss hat das Gericht der AGBN eine Ordnungsstrafe von bis zu EUR 250.000,00 angedroht. Für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, droht den Verantwortlichen Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr zu tragen (Az. 1 HK O 114/15).