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13.08.2015

TWIN: Stadt informiert über die vorliegenden Gutachten und den bisherigen Beratungsverlauf

Mehr Transparenz: Planungsüberlegungen, Berechnungen und Gutachten können im Internet eingesehen werden 

13. August 2015

Der Beginn des Beteiligungsprozess zum Thema Sanierung TWIN / Neubau Hallenbad rückt näher. In einer öffentlichen Sondersitzung des Stadtrats am Montag, 24. August (Beginn 16.30 Uhr),  werden sich zunächst die potentiellen Moderatoren vorstellen. In einer  am Mittwoch, 26. August, folgenden Sitzung wird dann der Stadtrat über die Auswahl des Moderationsverfahrens zu entscheiden haben.  Die Stadtverwaltung geht einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz und veröffentlicht bisherige Planungen und Berechnungen.

Dazu gehören die Gutachten des Architekturbüros Karnatz-Bock & Hower (KBH), Trier aus dem Jahr 2008 sowie der Constrata Ingenieur-Gesellschaft mbH (Constrata) Bielefeld aus dem Jahr 2010. Auch der bisherige Beratungsverlauf wird der Öffentlichkeit näher gebracht. All diese Informationen können interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der städtischen Homepage einsehen (weiterführende Links siehe unten).

Die Inhalte der Unterlagen sind in vielen Bereichen sehr komplex und sollten auch in ihrem jeweiligen damaligen Planungs- und Beratungsstand gesehen werden. So haben sich im Laufe der Jahre alleine die grundlegenden Rahmenbedingungen geändert. Ging man vor Jahren noch von einer geplanten Sanierung und Attraktivierung des TWIN aus, so musste später hinsichtlich einer Landesförderung auch die Alternative eines Neubaus in die Betrachtung einbezogen werden. Wie bekannt, hat daraufhin der Stadtrat auf der Basis des Constrata-Gutachtens  am 14. Mai 2012 beschlossen, die Überlegungen zu einer TWIN-Sanierung nicht weiter zu verfolgen und sich auf einen Hallen-Neubau zu konzentrieren.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass seinerzeit in den Planungen, Berechnungen und Gutachten eine Aufteilung in Sanierungskosten und darüber hinausgehende Attraktivierungskosten erfolgt ist. Im Falle einer reinen Sanierung des Bestandes muss diese Aufteilung hinterfragt und aktualisiert werden. Aus diesem Grund wurde zwischenzeitlich eine Aktualisierung des Constrata-Gutachtens mit dem Ziel beauftragt, aktuelle Kosten für eine Sanierung des Altbestandes zu erhalten.

Für diejenigen, die ob der Komplexität der veröffentlichten Unterlagen Nachfragen haben, geben Mitarbeiter aus den Fachabteilungen der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler gerne Auskunft. Damit bei Bedarf der jeweils richtige Ansprechpartner dann auch zur Verfügung steht, wird um eine vorhergehende terminliche Absprache (Herr Terporten, Tel. 87-276, gregor.terporten@bad-neuenahr-ahrweiler.de) gebeten.

Im Übrigen wird es eine der ersten Aufgaben im Beteiligungsprozess sein, die Inhalte gemeinsam mit dem neutralen Moderator und einem Beteiligungsgremium aufzuarbeiten und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern transparent zu vermitteln. 

TWIN: Beratungsverlauf

Beratungsverlauf

Gutachten Karnatz-Bock & Hower, 2008

Planung

Grobkostenschätzung

Mess-Urkunde zur Grobkostenschätzung

Gutachten Constrata, 2010

Teil 1: Sanierung Altbau

Teil 2: Neubau eines Sportbades

Teil 3: Sanierung oder Neubau