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08.06.2015

Twin: Stellungnahme zur aktuellen Diskussion

  

8. Juni 2015

Das TWIN ist bereits seit vielen Jahren ein Thema, zu dem es bekanntermaßen umfangreiche Beratungen in den städtischen Gremien gegeben hat. Auch  die lokalen Medien haben immer wieder öffentlich berichtet. Um für mehr Klarheit zu sorgen, stellt die Stadtverwaltung den derzeitigen Beratungsstand dar.

Hier zunächst ein Rückblick auf den Beratungsverlauf der letzten drei Jahre: In seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2012 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, die Sanierung des Bestandes nicht weiter zu verfolgen und die weiteren Prüfungen auf einen Neubau des TWIN zu konzentrieren. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, für das zur Diskussion stehende – gegenüber dem Bestand reduzierte - Raumprogramm (Schwimmerbecken, Nichtschwimmer-/Lehrschwimmbecken, Kinderplanschbecken, keine Sauna, Verzicht auf Freibadbereich, aber attraktive Liegewiese ggf. mit Spielbereichen, Rutsche und Sprunganlagen als Option) verschiedene Standorte zu untersuchen.
In seiner ebenfalls öffentlichen Sitzung am 25.06.2012 hat der Stadtrat dann über seinerzeit notwendige Sanierungen zum Weiterbetrieb des TWIN beraten und dabei (bei einer Gegenstimme) u.a. beschlossen, die aus Verkehrssicherungsgründen geschlossene Rutsche nicht mehr zu sanieren und dauerhaft außer Betrieb zu nehmen.

Zu den Standortuntersuchungen hat dann der Stadtrat am 01.07.2013 öffentlich und einstimmig beschlossen, die Standorte Ahrstadion Ahrweiler, Apollinarisstadion (Hunde-/ehem. Zirkuswiese) und Erich-Kästner-Realschule plus näher zu untersuchen. Die Standorte Am Gartenschwimmbad (Altstandort) und AhrThermen wurden dabei zurückgestellt.

Nach den Standortuntersuchungen und den damit verbundenen Vorberatungen hat der Stadtrat dann am 23.03.2015 in öffentlicher Sitzung für den Sportplatz Bachem als potentiellen Neubaustandort entschieden.

Wir verwahren uns insoweit insgesamt gegen den Vorwurf, hier sei „intransparent“ und „hinter verschlossenen Türen“ entschieden und „gegen das Öffentlichkeitsrecht verstoßen“ worden.. 

Der Verwaltung ist nicht bekannt, welchen „glaubhaften Quellen“ sich die BI bedient, aber weder ein Abriss des Altbestandes noch der Neubau sind derzeit terminiert. Das TWIN wird nach dem Willen des Stadtrates derzeit so lange weiter betreiben, wie es unter Sicherheitsaspekten technisch und betrieblich verantwortbar ist. Der Neubau ist erst dann möglich, wenn eine Finanzierung darstellbar ist. Hierauf hat der Bürgermeister stets – in allen Sitzungen und auch öffentlich – ausdrücklich hingewiesen: „Wir schaffen derzeit die Voraussetzungen für einen Neubau, wir sind noch nicht am Bauen. Wir bauen erst dann, wenn die Finanzierung möglich ist.“

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler betreibt – als einzige Kommune im ganzen Landkreis Ahrweiler – ein Hallenbad, in dem es ganzjährig möglich ist, sowohl das Schwimmen zu lernen als auch den Schul- und Vereinssport durchzuführen. Diese Aufgabe der Daseinsvorsorge wollen wir uns – und das zeigen ja gerade auch die Überlegungen für einen Neubau - auch in Zukunft stellen. All diese Bestrebungen zeigen ganz deutlich, dass der Stadtrat hier die Interessen der Bürger und insbesondere der Familien im Blick hat.

Dies gilt im Übrigen auch für eine Vielzahl von Leistungen wie etwa die betreuende Grundschule, die Arbeit und die Ferienangebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, das umfangreiche Angebot an Spiel- und Sportstätten sowie die sehr gute Infrastruktur-Ausstattung an Kindertagesstätten und Schulen.

Offen ist die Frage, inwieweit sich Land, Kreis und möglicherweise auch die Nachbarkommunen am beabsichtigten Neubau eines Hallenbades beteiligen und damit eine Finanzierung überhaupt erst möglich wird.

Richtig ist, dass nach dem Willen des Stadtrates der bisherige Standort zur Refinanzierung des Neubaus beitragen soll. Ob und in welchem Umfang hier für wen möglicherweise Bauland geschaffen wird oder nicht, bleibt einer intensiven Diskussion vorbehalten.

Zur Sanierungsfähigkeit des TWIN und den damit etwaig verbundenen Kosten befinden sich zudem eine Vielzahl von Behauptungen im Umlauf und in der öffentlichen Diskussion. Eine sachliche und fachlich fundierte Bewertung dieser Frage ist aber nur in Kenntnis des tatsächlichen baulichen und technischen Zustandes des TWIN möglich. Alle Fachleute und externen Gutachter sind bislang einhellig zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Sanierung des Altbestandes (soweit überhaupt möglich) weder sinnvoll noch wirtschaftlich darstellbar ist. 

Seitens der Stadtverwaltung wurde aber zwischenzeitlich eine Aktualisierung des letzten Gutachtens im Hinblick auf die Sanierungskosten des vorhandenen Bades beauftragt. Ziel ist es, die Sanierungskosten für die derzeitige Situation des TWIN nochmals und aktualisiert für alle Beteiligten ersichtlich darzustellen.

Fazit:

Dem Stadtrat geht es gerade um den dauerhaften Erhalt eines ganzjährig nutzbaren Hallenbades, in dem man insbesondere Schwimmen lernen und Schul- und Vereinsport betreiben kann. Zugleich soll es eine Freizeiteinrichtung sein – und das für Kinder, Jugendliche und Familien gleichermaßen. Dabei wird der Stadtrat über den Umfang dieser Angebote noch abschließend zu beraten haben.

Die dauerhafte Sicherstellung einer solchen Möglichkeit setzt neben der Finanzierung der Baumaßnahme zudem eine dauerhafte Finanzierbarkeit des Betriebs voraus. Denn auch hinsichtlich der laufenden Kosten muss ein solches Schwimmbad für den Steuerzahler bezahlbar bleiben.