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14.04.2015

Energietipp: Austauschpflicht für Heizkessel

Sprechstunde des Energieberaters: Montag, 4. Mai, ab 13.30 Uhr 

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Tel. 06131/28 48-0
Fax: 06131/2848-13
energie@vz-rlp.de
www.vz-rlp.de

14. April 2015

Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind dürfen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr betrieben werden. Das gilt zumindest für  Heizöl- und Erdgasheizungen mit so genanntem Konstanttemperaturkessel. Aufgrund der durchgängig hohen Kesseltemperatur haben diese einstigen Standardkessel einen hohen Energieverbrauch und einen schlechten Wirkungsgrad. In der Praxis sind diese aber nur noch selten zu finden.

Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln sowie alten Küchenherden. Wer seit dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt ist ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen, sollte aber prüfen ob sich ein Austausch dennoch rentiert.

Unabhängig vom Kesselalter müssen bisher völlig ungedämmte und zugängliche Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden. Die Mindestdicke der Dämmung ist abhängig von Innendurchmesser der Rohre. Bei gängigen Leitungen mit einem Innendurchmesser von 22 bis 35 Millimetern muss die Dämmschicht 30 Millimeter dick sein, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m * K). Das ist unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung auch wirtschaftlich empfehlenswert.
Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen Ihnen dabei, energiesparende Maßnahmen an Ihrem Haus zu planen und Ihre Sanierungspflichten zu identifizieren.

Der Energieberater hat am Montag, den 04.05.15 ab 13.30 Uhr Sprechstunde in Bad Neuenahr-Ahrweiler in der Stadtverwaltung, Zimmer N.0.02, Hauptstraße 116. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 02641/870.