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15.04.2015

Maibäume nicht an Straßenlaternen befestigen

Stadt kommt Verkehrssicherungspflicht nach 

15. April 2015

Die Stadtverwaltung bittet darum, in der Nacht zum 1. Mai 2015 keine Maibäume an öffentlichen Straßenlaternen und Schildermasten zu befestigen, um später vorbeigehende Bürgerinnen und Bürger nicht zu gefährden und die Masten nicht zu beschädigen. Auch wenn die Kreisstadt das Maibrauchtum sehr begrüßt, muss sie im Rahmen ihrer Verkehrsicherungspflicht Maibäume an Straßenlaternen und Schildermasten leider beseitigen.