09.03.2015
Bescheide für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kommen im März
9. März 2015
Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert, dass die Jahresbescheide für die Abwasserentsorgung (Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und/oder den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser) versandt werden. Im Rahmen der Jahresbescheide erfolgt die Abrechnung für das Jahr 2014 und die Anforderung von Vorausleistungen für das Jahr 2015.
Nachdem die Wasserversorgung ab dem 01. Januar 2015 von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler übernommen wurde, wird die Anforderung der Vorausleistungen 2015 für die Wasserversorgung (Wasserzählergrundgebühr und die Entgelte für die Wassermenge) zusammen auf einem Bescheid mit den Abwasserabgaben erfolgen. Neben dem Spareffekt beim Porto ergibt sich dadurch gleichzeitig eine Reduzierung der Papierflut. Beachten Sie bitte, dass sich die Kundennummern geändert haben. Erteilte Einzugsermächtigungen / SEPA Lastschriftmandate bleiben bestehen, sodass sich keine Mühen für die Kunden, Bürgerinnen und Bürger ergeben. Die Zahlungsfälligkeiten werden wie bisher grundsätzlich vierteljährlich zur Mitte des Quartals erhoben.
Vorteile entstehen vor allem im administrativen Bereich, da kurze Verwaltungswege effizientes und kostengünstiges Arbeiten ermöglichen. Der Wasserpreis, der sich auch durch die Einführung des Wassercents im Jahr 2013 und somit zu einer jährlichen Belastung des Haushalts von 55.000 € führte, beträgt ab dem 01.01.2015 netto 1,67 € je Kubikmeter bezogenes Wasser. Im Vergleich zu den benachbarten Kommunen (Verbandsgemeinde Adenau und Altenahr = 2,64 €, Gemeinde Grafschaft = 2,10 €, Stadt Remagen = 2,20 €, Stadt Koblenz = 1,71 €, Stadt Bonn = 1,59 €) liegen wir hiermit sehr günstig.
Da die vom bisherigen Betriebsführer übernommenen Wasserabrechnungsdaten kurzfristig in die Datenverarbeitung der Stadt übertragen werden mussten, ergab sich in diesem Jahr eine kurzzeitige Hinausschiebung im Bescheidversand.
Es wird um Verständnis gebeten, wenn in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide die Telefonleitungen häufig belegt und die zuständigen Sachbearbeiter/innen nicht sofort erreichbar sind.
Es wird empfohlen, etwaige Änderungen, beispielsweise zu Adressen, Namen oder Wechsel des Grundeigentums, schriftlich mitzuteilen. Bei Unklarheiten mit den Bescheiden für die Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung oder bei sonstigen Rückfragen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter den Rufnummern 02641/87-177 bzw. 02641/87-142 oder aber in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung ist die Stadtkasse unter den Telefonnummern 02641/ 87-238 oder -234 zu erreichen.
Um die Fälligkeitstermine nicht zu versäumen, wird empfohlen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies spart Zeit und Wege sowie bei verspäteter Zahlung unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Das Formular zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren kann unter der Rufnummer 02641/87-238 oder 02641/87-234 angefordert werden bzw. steht hier zum Download zu Verfügung.