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06.02.2015

Energietipp: Bei Kellerdecke lohnt sich eine Dämmung fast immer

Sprechstunde des Energieberaters: Montag, 2. März, ab 13.30 Uhr 

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Tel. 06131/28 48-0
Fax: 06131/2848-13
energie@vz-rlp.de
www.vz-rlp.de

6. Februar 2015

Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss. Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen, da Materialkosten von nur etwa 17 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 35 Euro pro Quadratmeter. 


Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können, vorausgesetzt die Kellerräume sind hoch genug und es schließen keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke an. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Kellerdecke kleiner als 0,30 W/(m²K) sein, dazu sollten die Dämmplatten eine Dicke von 10 bis 12 Zentimetern haben bei einer Wärmeleitgruppe WLG 035 bzw. 040. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.
Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.

Der Energieberater hat am Montag, den 02.03.15 ab 13.30 Uhr Sprechstunde in Bad Neuenahr-Ahrweiler in der Stadtverwaltung, Zimmer N.0.02, Hauptstraße 116. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 02641/870.