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02.01.2015

Steuerbescheide kommen

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler empfiehlt Teilnahme am Abbuchungsverfahren 

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler landen in Kürze in den Briefkästen der Empfänger. Die rund 13.000 Bescheide werden Anfang des Jahres 2015 verschickt.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, wenn in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide die Telefonleitungen häufig belegt und die zuständigen Sachbearbeiter nicht sofort erreichbar sind. Es wird empfohlen, etwaige Änderungen (beispielsweise zu Adressen, Namen oder Wechsel des Wohneigentums) schriftlich mitzuteilen.

Wer Fragen zum Bereich der Grundsteuern, der Straßenreinigungsgebühren oder der Abgaben für Weinbau und Landwirtschaft hat, erhält Auskunft von den Mitarbeitern des Steueramtes unter den Telefonnummern 02641/87-186, -244, -265.

Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung ist die Stadtkasse unter den Telefonnummern 02641/87-238, -182, -234 zu erreichen.

Vorteilhaft ist die Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Sie ersparen sich dadurch Zeit und Wege sowie bei verspäteter Zahlung unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Das SEPA-Lastschriftmandat, welches jederzeit widerrufen werden kann, muss der Stadtverwaltung schriftlich mitgeteilt werden. Telefonisch, per Fax oder per E-Mail darf es leider nicht akzeptiert werden. Das Formular zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren kann unter den Rufnummern 02641/87-238, -182, -234 angefordert werden bzw. steht unter www.stadt.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter Rathaus & Bürgerservice, Bürgerservice, Formulare zur Verfügung.