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17.09.2014

Abkochgebot für Trinkwasser ab sofort aufgehoben

Pressemitteilung der Kreisverwaltung vom 17. September 2014

Die Bevölkerung der Gemeinde Grafschaft und der östlichen Stadtteile von Bad Neuenahr-Ahrweiler muss das Trinkwasser ab sofort nicht mehr abkochen. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler hat das Abkochgebot am Mittwoch (17. September) aufgehoben. Das Trinkwasser könne wieder ohne Einschränkung verwendet werden, also auch für Lebensmittel, die Nahrungszubereitung und die Mundhygiene. Das Trinkwasser werde aber weiterhin gechlort, erklärte die Kreisverwaltung.

Die Laborergebnisse der Trinkwasserproben, die am Mittwoch vorlagen und ausgewertet wurden, haben ergeben: Am dritten Tag in Folge wurden im gesamten Leitungsnetz keine bakteriellen Grenzwertüberschreitungen mehr festgestellt. Auch die Chlorwerte entsprechen den Vorgaben. Damit sind die Voraussetzungen für die Aufhebung des Abkochgebots erfüllt.

Die Chlorung des 400 Kilometer langen Leitungsnetzes muss voraussichtlich noch mehrere Wochen fortgeführt werden, um ein Wiederaufkeimen möglicher Bakterien zu vermeiden. Das Gesundheitsamt stimmt diese Sicherheitsmaßnahme laufend mit dem Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz und dem Hygiene-Institut der Universität Bonn ab.

Das Chloren kann sich in Geruch und Geschmack bemerkbar machen, entspricht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, dient dem Schutz der Verbraucher und ist gesundheitlich unbedenklich, betont das Gesundheitsamt nochmals.

Die Kreisverwaltung wird die Bevölkerung weiter informieren. Das Gesundheitsamt ist telefonisch erreichbar über das Bürgertelefon 02641/975-610, Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, Wochenende 10 bis 16 Uhr. - Weitere Infos unter www.kreis-ahrweiler.de. Das Abkochgebot betraf folgende Stadtteile und Orte: die gesamte Gemeinde Grafschaft sowie Bad Neuenahr, Heppingen, Heimersheim, Gimmigen, Kirchdaun, Lohrsdorf, Köhler Hof, Ehlingen und Green.