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17.12.2013

Attraktive Gästekarte macht auch freie Fahrt mit Bus und Bahn im gesamten Ahrkreis möglich

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH unterzeichnen Kooperationsvertrag  

17. Dezember 2013

Besucher der Kreisstadt, die im Stadtgebiet gästebeitragspflichtig übernachten, erhalten ab dem 1. April 2014 eine Gästekarte mit diversen attraktiven Vergünstigungen. Ein ganz besonderer Vorteil wird künftig die kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen im gesamten Landkreis Ahrweiler sein. Bürgermeister Guido Orthen und Stephan Pauly, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel GmbH (VRM) machten dafür den Weg frei und unterzeichneten heute (17. Dezember 2013) im Rathaus den entsprechenden Kooperationsvertrag.


Foto: Bürgermeister Guido Orthen (2.v.l.) und VRM-Geschäftsführer Stephan Pauly (3.v.l.) unterzeichneten den Vertrag. Mit dabei auch der städtische Büroleiter Christian Senk (li.) und Ahrtal-Tourismus-Geschäftsführer Andreas Wittpohl (re.)

In seiner November-Sitzung hatte der Stadtrat beschlossen, ab dem 1. April 2014 einen Gästebeitrag in Höhe von 2,50 Euro je Übernachtung zu erheben. „Doch wir waren von Anfang an bestrebt, eine Gegenleistung anzubieten, die Sinn macht und den Nutzern Vorteile bringt“, sagte Guido Orthen. Der Bürgermeister weiter: „Deshalb ist hier eine Gästekarte das richtige Mittel zum Zweck. Wenn sie dann noch zum Freifahrtschein wird, umso besser.“

Praktisch sieht das so aus: In die künftige Gästekarte wird ein „Gästeticket Ahrweiler“ integriert, das im Linienverkehr der Verkehrsunternehmen im VRM als Fahrausweis dient. Und dies gilt dann im gesamten Kreis Ahrweiler – ab der Ausgabe bei Ankunft des Gastes im Beherbergungsbetrieb bis hin zu seiner Abreise. Für die eigentliche An- und Abreise darf es jedoch nicht verwendet werden.

Das Gästeticket wird von dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb gestempelt und enthält unter anderem folgende Angaben:  Name des Hotels bzw. der Unterkunft, Name und Vorname sowie Wohnort des Gastes. Außerdem jeweils der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise. Das Gästeticket ist ausschließlich in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbild-Ausweis gültig.

Doch eine solche Leistung will auch finanziert sein. So erhält der VRM als Tarifausgleich von der Stadt für jede gästebeitragspflichtige Übernachtung einen Fahrgeldersatz. Der Vertrag zwischen Stadt und VRM hat für eine Pilotphase zunächst eine Laufzeit von einem Jahr, d.h. konkret vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015.

„Das Gästeticket als Teil der Gästekarte wird unsere Stadt im touristischen Wettbewerb stärken“, sagt Guido Orthen. „Und wer die Gästekarte einmal täglich einsetzt, hat den Gästebeitrag bereits wieder eingespielt!“

„Wir versprechen uns natürlich ebenfalls eine höhere Akzeptanz und freuen uns gleichzeitig auf zusätzliche Fahrgäste und erhöhte Einnahmen“, fasst Stephan Pauly die Vorzüge der Zusammenarbeit für den VRM zusammen.