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01.11.2013

Vierbeiner anmelden!

Für Rückfragen steht Steueramt gerne zur Verfügung 

1. November 2013

Jüngst durchgeführte Kontrollen haben ergeben, dass nicht alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde binnen 14 Tagen nach Anschaffung zur Hundesteuer anzumelden sind. Verstöße gegen die Anzeigepflicht werden mit einer Geldbuße belegt.

Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung  – bei einer nicht ordnungsgemäßen Anmeldung – angehalten, die jeweiligen Hundehalter rückwirkend zur Hundesteuer zu veranlagen.

Um der Steuergerechtigkeit und Steuergleichheit gegenüber denjenigen Hundehaltern Rechnung zu tragen, deren Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind, werden auch in Zukunft verstärkt Kontrollen durchgeführt. Um unangenehme Nachfragen oder Anschreiben zu vermeiden, wird nochmals um die Anmeldung der Hunde gebeten.

Anmeldeformulare können persönlich im Bürgerbüro ausgefüllt, unter der Telefonnummer 02641/87-186 angefordert oder hier abgerufen werden.

Bei Rückfragen steht das Steueramt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unter der
Telefonnummer 02641/87-186 gerne zur Verfügung.