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25.11.2013

Radfahren gegen Einbahnstraße in Heimersheim erlaubt

Radler können ab 2. Dezember im Rahmen einer halbjährigen Testphase im Kernbereich des Stadtteils Heimersheim Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren  

25. November 2013

Gute Nachricht für Radler, die auf den Straßen des Stadtteils Heimersheim unterwegs sind: Ab kommender Woche können sie die Einbahnstraßen im Kernbereich des Weinortes auch in Gegenrichtung befahren. Städtische Mitarbeiter haben dafür jetzt die entsprechende Beschilderung angebracht und an einigen Stellen auch erforderliche Fahrbahnmarkierungen vorgenommen.

„Grundsätzlich soll der Radverkehr Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen können, sofern Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen.“ Dies empfiehlt die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Und das soll künftig auch in Heimersheim so sein; zunächst in einer sechsmonatigen Probephase. Die Öffnung von Einbahnstraßen ist eine der Maßnahmen, die der Stadtrat im Februar 2012 im Rahmen seiner öffentlichen Sitzung zur Fortschreibung des städtischen Radwegeplanes beschlossen hatte.

Die Verwaltung hat daraufhin unter Federführung von Andreas Doll und Jörg Lindner die in Frage kommenden Straßenzüge unter verkehrlichen und straßenräumlichen Aspekten genauer unter die Lupe genommen.

Das sind: die Johannisstraße im Teilbereich von Westtor bis zur Kreuzung Ringstraße sowie die untere Bachstraße – im Bereich von Marktplatz zum Knotenpunkt Bachstraße, Göppinger Straße, Rüstringer Straße und Mühlenstraße.

Ausgehend von diesem Knotenpunkt bis zur Einmündung Johannisstraße wurde auch ein Teilstück der Mühlenstraße und der Ringstraße umfänglich geprüft.



„All dies geschah in Zusammenarbeit und in enger Abstimmung mit der Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Verkehrswacht des Kreises Ahrweiler“, sagt Andreas Doll von der städtischen Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Auf der Basis der Untersuchungen erarbeitete er gemeinsam mit Lindner in der Verwaltung eine entsprechende Planung. Dieser stimmten die Mitglieder des Ortsbeirates Heimersheim in ihrer diesjährigen Juni-Sitzung zu.

Das Zusatzzeichen mit Fahrradsymbol und dem Wörtchen „frei“ signalisiert den Radlern, dass sie im Stadtteil Heimersheim auf den innerörtlichen Einbahnstraßen künftig auch gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren dürfen. Der Autofahrer erkennt dies durch das Zusatzzeichen mit Fahrradsymbol und zwei gegenläufig ausgerichteten Pfeilen unter dem Verkehrszeichen „Einbahnstraße“.

Doch mit dem Anbringen der Schilder war es nicht getan. So waren unter dem Aspekt der Sicherheit weitere Maßnahmen notwendig, wie etwa die Installation eines Verkehrsspiegels und die Aufstellung von Straßenmobiliar an der Kreuzung Johannisstraße/Bachstraße.


„Auch hier nehmen wir die gesetzlichen Vorschriften ernst“, sagt Jörg Lindner, „wir wollen verhindern, dass Radfahrer durch abbiegende Fahrzeuge in die Johannisstraße gefährdet werden.“ Um den Radlern auch in der Ringstraße ein sicheres Fahren zu ermöglichen, war es dort erforderlich, den Verkehr über die östliche Straßenseite zu führen. „Nur so kann in diesem Abschnitt der Radverkehr gegen die Einbahnstraße zugelassen werden“, ergänzt Doll.

Lediglich an einer Stelle kann das Befahren gegen die Fahrtrichtung nicht gestattet werden. Am Westtor ist das Verkehrsaufkommen relativ hoch, so dass dort Begegnungsverkehr aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Die Lösung hier: Radfahrer sollen künftig um das Westtor herum geleitet werden. Dafür müssen die Bordsteine im Bereich des ehemaligen Gemeindehauses abgesenkt und Fahrbahnmarkierungen bzw. eine entsprechende Beschilderung angebracht werden.

Radfahren gegen Einbahnstraßen: Was ist zu beachten?

Radfahrer dürfen die für Fahrradverkehr durch Zusatzbeschilderung freigegebenen Einbahnstraßen in beiden Richtungen befahren. Dabei gilt: möglichst weit rechts fahren, Geschwindigkeit insbesondere bei Begegnungen anpassen, bei engen Abschnitten in Parklücken oder Einfahrten ausweichen und ggf. Anhalten.

An Vorfahrtsregeln denken: In Tempo-30-Zonen gilt in der Regel Rechts-vor-Links. Bei Einmündungen in Hauptverkehrsstraßen ist besondere Vorsicht geboten.

Kraftfahrer dürfen alle Einbahnstraßen wie bisher nur in der vorgegebenen Richtung befahren. Gemäß der neuen Zusatzzeichen müssen sie mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen. Bei einer Rechts-vor-Links-Regelung ist besonders auf Radverkehr von rechts aus der bisher nicht zugelassenen Richtung zu achten. Die Geschwindigkeit ist anzupassen. Da beim Linksabbiegen entgegenkommende Radfahrer Vorrang haben, darf das Einordnen nur bis zur Mitte der Einbahnstraße erfolgen. Vorsicht ist auch nach dem Einparken beim Öffnen der Fahrzeugtüren geboten.

Fußgänger müssen beim Überqueren von Einbahnstraßen darauf aufpassen, dass Radfahrer aus beiden Richtungen kommen können.