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17.10.2013

Probeweise Einbahnstraße

In der Mittelstraße wird die Verkehrsführung geändert 

17. Oktober 2013

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Für einen Zeitraum von sechs Monaten wird ab Montag, den 28. Oktober 2013, eine Einbahnstraßenregelung für ein weiteres Teilstück der Mittelstraße eingerichtet. Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Landgrafenstraße und der Straße „Am Gartenschwimmbad“. Dieser Abschnitt ist dann nur noch in östlicher Fahrtrichtung befahrbar. Bewährt sich die Einbahnstraßenregelung, bleibt es dabei.

Diesem Versuch, der durch eine Anregung des Ortsbeirats Bad Neuenahr erfolgt ist, liegt die Erwartung zugrunde, dass eine Einbahnstraßenregelung der Gesamtsituation rund um das Are-Gymnasium besser gerecht wird. Beim Befahren in beide Richtungen ist es in der Vergangenheit, auch aufgrund der parkenden Fahrzeuge sowie der dort fahrenden Schulbusse oftmals zu brenzligen Verkehrssituationen gekommen. Im Versuchszeitraum von sechs Monaten soll sich nun zeigen, ob die Einbahnstraßenregelung hier zu einer insgesamt  höheren Verkehrssicherheit führt.