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01.05.2013

Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen

Stadt stellt Vorschlagsliste für die Amtsperiode 2014 bis 2018 auf 

Im ersten Halbjahr 2013 sind bundesweit die Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 zu wählen. Der Stadtrat schlägt die Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Schöffen üben das Richteramt während einer Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen ausgeübt werden.

Zu dem Amt eines Schöffen sollen beispielsweise nicht berufen werden:

•            Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

•            Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben

•            Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen.

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stellt derzeit die Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 auf.

Interessenten können sich für das Schöffenamt bis Mittwoch, 5. Juni 2013, bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler bewerben. Entsprechende Formulare sind im Bürgerbüro erhältlich oder können im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/Verwaltung&Politik/Rathaus&Bürgerservice/Formulare heruntergeladen werden.

www.schoeffenwahl.de