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29.05.2013

Information für Wahlvorschlagsträger (Parteien und Wählergruppen)

Kommunalwahlen 2014: Aufstellung von Wahlvorschlägen wegen Novellierung KWG und KWO erst in der zweiten Jahreshälfte 2013 empfohlen 

29. Mai 2013

Der Gesetzgeber hat die neuen Regelungen im Kommunalwahlgesetzes (KWG), die auch im Zusammenhang mit der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen stehen, zwischenzeitlich beschlossen. Die Änderungen und Neuregelungen haben z. T. Auswirkung auf die Kommunalwahlordnung (KWO). Die erforderlichen Änderungen der KWO stehen derzeit noch aus.

Angesichts dessen ist den Wahlvorschlagsträgern zu empfehlen, mit der Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahlen 2014 bis zum Inkrafttreten der Kommunalwahlordnung abzuwarten. Zwischen den allgemeinen Kommunalwahlen stattfindende Direktwahlen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Entsprechende Information finden Sie auch im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de/kw/index.html.