Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

24.04.2013

Für Parksünder wird es deutlich teurer

... auch „Falsch-Radler“ müssen tiefer in die Tasche greifen  

Seit 1. April 2013 gelten bundesweit neue Straßenverkehrs- und Bußgeldvorschriften. Auf den Parkschein verzichten und zur Not fünf Euro Strafe zahlen - diese Rechnung geht künftig nicht mehr auf. Denn mit der neuen Straßenverkehrsordnung wurden die Verwarnungsgelder erstmals seit dem Jahr 1990 angepasst. Die wichtigsten Neuerungen im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler im Überblick:

Für Autofahrer

Wer ohne oder mit abgelaufenem Parkschein parkt bzw. die Parkzeit um bis zu 30 Minuten überzieht, muss zehn statt bisher fünf Euro zahlen. Wer bis zu einer Stunde überzieht, zahlt 15 Euro, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Mit den neuen Sätzen will der Gesetzgeber verhindern, dass Fahrer lieber ein Knöllchen riskieren statt den teuren Park-Tarif zu zahlen.  Wer sein Auto auf einem Geh- oder Radweg parkt zahlt mindestens 20 Euro statt bisher 15 Euro.

Für Radfahrer

Auch Radfahrer sollten fortan besser aufpassen: Mindestens 15 Euro wird es teuer, wenn ein Radler sein Gefährt in der Fußgängerzone nicht schiebt. Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt, zahlt je nach Situation künftig 20 bis 35 Euro statt bisher 15 bis 30 Euro. Wer einen Radweg in falscher Richtung benutzt, wird mit 20 statt bisher 15 Euro zur Kasse gebeten. Bestraft werden kann unter Umständen auch die Nichtbenutzung eines bestehenden Radwegs, nämlich dann, wenn dieser mit einem blauen Schild mit Fahrradsymbol ausgeschildert ist. Dann ist seine Benutzung verpflichtend.