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17.12.2012

Dorferneuerung: Verwaltungsverfahren zur Anerkennung läuft

Konzepte für Dorferneuerung in Walporzheim und Ramersbach bilden Rahmen für öffentliche und private Baumaßnahmen 

Die Stadtverwaltung hat das Verwaltungsverfahren zur förmlichen Anerkennung der Dorferneuerungskonzepte Walporzheim und Ramersbach durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur eingeleitet. Der Stadtrat hatte in seiner November-Sitzung die beiden Dorferneuerungskonzepte beschlossen und die Verwaltung mit den weiteren Schritten beauftragt.

Die Dorferneuerungskonzepte, die von den Bürgern aktiv mitentwickelt worden waren, sollen künftig den langfristigen Rahmen für öffentliche und private Baumaßnahmen in den beiden Stadtteilen bilden. Erstmalig besteht dann auch für den privaten Hauseigentümer eines ortstypischen Gebäudes die Möglichkeit, Fördermittel aus der Dorferneuerung zu erhalten. Dabei ist es wichtig, dass mit den Sanierungsmaßnahmen nicht vor der Antragstellung begonnen werden darf. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Hier ein erster Hinweis zum Antragsverfahren: Fördervoraussetzung ist der Besitz eines ortstypischen Gebäudes im durch das Dorferneuerungskonzept definierten Ortskernbereich. Außerdem ist eine Mindestinvestition von 7.669 Euro notwendig. Um an eine Förderung zu gelangen, sind zudem bestimmte technische Anforderungen zu beachten. Dazu gehört beispielsweise das Verwenden natürlicher heimischer Materialien.

Fördermittel aus dieser sogenannten „Privaten Dorferneuerung“ kann der Hauseigentümer über die Stadtverwaltung bei die Kreisverwaltung beantragen. Die Dorferneuerungsbeauftragte des Kreises Ahrweiler, Angelika Petrat, Telefon 02641/975291, steht vor Antragstellung gerne zu einem Beratungsgespräch bereit