Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

23.11.2012

Ordnungsamt kontrolliert Radfahrer

Fahrradfahren in Fußgängerzonen kann teuer werden 

23. November 2012

Nun ist es amtlich: Mit der Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, kontrollieren die Ordnungskräfte der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler künftig auch die Einhaltung der Verkehrsregeln, die sich auf das Verkehrsverhalten der Radfahrer beziehen.

Für Fahrradfahrer gelten grundsätzlich die selben Vorschriften wie für Autofahrer. Die Straßenverkehrsordnung regelt dabei, wo Fahrradfahren erlaubt ist und wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Die Ordnungskräfte der Stadt werden zukünftig Präsenz zeigen und das teilweise rücksichtlose Fahrverhalten einzelner Radfahrer unterbinden und gegebenenfalls auch mit gebührenpflichtigen Verwarnungen ahnden. Für den Ersten Beigeordneten Detlev Koch ergibt sich durch die Änderung der Landesverordnung die Möglichkeit, die Fußgänger in den ausdrücklich ihnen vorbehaltenen Bereichen wie z.B. den Fußgängerzonen zu schützen und das Gefährdungspotential, das von rücksichtslosen Radfahrern ausgeht, zu senken.